Die Frau des Vaters ist dem Sohn verboten, egal ob er der leibliche oder der Milch-Vater ist Fatwâ-Nummer: 19391
- Fatwâ-Datum:20-3-2017
- Bewertung:
Darf der Sohn die frühere Frau seines Vaters heiraten?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Allâh der Erhabene sagt: „Und heiratet nicht Frauen, die (vorher) eure Väter geheiratet haben, außer dem, was bereits geschehen ist. Gewiss, das ist eine Abscheulichkeit und etwas Hassenswertes und ein böser Weg.“ (Sûra 4:22).
Mit der Frau des Vaters ist die Ehefrau des Vaters gemeint, mit der er einen gültigen Ehevertrag geschlossen hat, egal ob er mit ihr geschlechtlich verkehrt hat oder nicht. Denn die Bezeichnung der Ehe erstreckt sich sowohl auf den Vertrag als auch auf den Geschlechtsverkehr. Durch diese Dinge wird die Ehe mit den erwähnten Personen verboten.
Dem Mann ist die Frau seines Vaters verboten, egal ob es sein Vater oder sein Großvater usw. ist, ob sie sich beerben oder nicht oder ob es sein leiblicher Vater oder ob er über Milchverwandtschaft mit ihm verwandt ist. Der Begriff Vater umfasst hier nämlich die Väter und Großväter der Mutter und des Vaters. Darüber sind sich alle Gelehrten einig.
Und Allâh weiß es am besten!