Darf die Braut das Gebet für drei Tage unterlassen? Fatwâ-Nummer: 19649
- Fatwâ-Datum:28-2-2017
- Bewertung:
Ich bin ein Mädchen und meine Hochzeit steht unmittelbar bevor. Ich habe gehört, dass die Braut das rituelle Gebet und auch die rituelle Ganzwaschung für drei Tage unterlassen darf, um ihren Schmuck nicht in Unordnung zu bringen. Stimmt das oder stimmt es nicht? Was soll ich in dieser Zeitspanne tun, da ich Allâhs Zufriedenheit erlangen will, vor allem am Anfang meines neuen Lebens? Und vielen Dank!
Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Es gehört zu den großen Sünden, das Gebet zu unterlassen. Der Muslim, eine Braut oder irgendein Anderer darf das Gebet auf keinen Fall unterlassen. Die Fragestellerin erwähnte, dass es der Braut erlaubt sei, das Gebet für drei Tage zu unterlassen. Diese Meinung wurde von keinem Gelehrten vertreten, vielmehr soll sie Allâh für die Gabe der Heirat danken, indem sie Ihm gegenüber dankbarer und gehorsamer wird. Wenn sie dann rituell unrein wird oder ihre Regel bekommt, soll sie die vorgeschriebene rituelle Ganzwaschung durchführen.
Und Allâh weiß es am besten!