Wie der Flugpassagier feststellt, dass die Zeit des Gebets angebrochen ist Fatwâ-Nummer: 20198
- Fatwâ-Datum:2-4-2017
- Bewertung:
Wenn jemand acht Stunden lang fliegt, und die Zeit des Morgengebets bricht an, nach welcher Zeitrechung soll man beten: der des Landes, aus dem man abfliegt, oder der des Ziellandes?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Das Wichtigste hinsichtlich der Gültigkeit des Gebets ist die Feststellung, dass die Zeit des Gebets angebrochen ist. Wer feststellt, dass die Zeit des Gebets angebrochen ist, der betet; wer nicht, betet nicht, und dessen Gebet ist ungültig. In heutiger Zeit kann man sich auf die modernen Kalender verlassen, der von einem Land zum anderen unterschiedlich ist, je nach dem, wo das jeweilige Land liegt.
Der Flugpassagier kann diese Zeitrechnungen nicht befolgen, denn es gibt keine bestimmte Zeitrechnung, nach der er die Zeit im Flugzeug an irgendeinem Ort zwischen Erde und Himmel bestimmen kann. Deshalb muss er durch die bekannten Zeichen feststellen, ob die Zeit des Gebets angebrochen ist: Das Abendgebet wird durch den Sonnenuntergag erkannt; das Nachtgebet durch Untergang des Abendrots, das Morgengebet durch das Anbrechen der Morgendämmerung am Horizont. Beim Mittags- und Nachmittagsgebet kann man sich bemühen, deren Zeiten zu bestimmen. Man kann sich bei der Crew, die möglicherweise Geräte für die genaue Bestimmung der Gebetszeit hat, erkundigen. Wer sich um die Erkennung der Gebetszeit bemüht und betet, braucht das Gebet nicht zu wiederholen, es sei denn, er entdeckt danach, dass er das Gebet vorzeitig verrichtet hat. Stellt er später nichts fest, dann hat er keine Schuld, denn er hat keine Mühe gespart. Allâh erlegt keiner Seele auf, was diese nicht vermag.
Und Allâh weiß es am besten!