Heirat des Cousins des Ehemanns, der die Tochter ihres verstorbenen Ehemannes geheiratet hat
Fatwâ-Nummer: 20560

  • Fatwâ-Datum:15-4-2019
  • Bewertung:

Frage

Nach dem Tod meines Ehemannes habe ich seinen Cousin geheiratet, der mit der Tochter meines verstorbenen Ehemannes verheiratet war. Ist die Ehe gültig?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Das Verbot durch die verwandtschaftliche Situation auf Grund von Schwägerschaft beschränkt sich auf vier Gruppen:

Mutter und Großmutter – auch in aufsteigender Linie –  der Ehefrau mütterlicher- und väterlicherseits, weil Allâh der Erhabene sagt: „die Mütter eurer Frauen“ (Sûra 4:23). Tochter, Enkeltochter usw. der Ehefrau, weil der über jeden Makel Erhabene sagt: „... eure Stieftöchter, die sich im Schoß eurer Familie befinden von euren Frauen, zu denen ihr eingegangen seid ...“ (Sûra 4:23). Ehefrau des Sohnes, des Enkelsohnes usw., weil der Majestätische sagt: „... und (verboten zu heiraten sind euch) die Ehefrauen eurer Söhne, die aus euren Lenden (hervorgegangen) sind ...“ (Sûra 4:23). Ehefrau des Vaters, Großvaters usw., weil der Majestätische sagt: „Und heiratet nicht Frauen, die (vorher) eure Väter geheiratet haben ...“ (Sûra 4:22).

Zwischen dir und dem Sohn des Bruders deines Mannes besteht demnach keine derartige Beziehung, du giltst für ihn also nicht als harâm. Somit ist die Ehe – so Allâh will – gültig. Selbst wenn der Ehemann gleichzeitig mit dir und der Tochter deines früheren Ehemannes verheiratet ist, ist dies bedenkenlos möglich, solange sie nicht deine Tochter ist.

Und Allâh weiß es am besten!

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