Gebet in einer Kneipe
Fatwâ-Nummer: 20600

  • Fatwâ-Datum:2-4-2017
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Frage

Ich lebe im Westen und bin ab und zu für nicht weniger als acht oder zehn Stunden verreist. Da es sehr kalt ist, bete ich sitzend im Auto, denn die warmen Orte sind nur die Kneipen oder die Toiletten. Wie lautet nun das islâmische Urteil hierüber?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Das Gebet in der Toilette ist ungültig, denn der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Die ganze Erde gilt als Gebetsplatz außer das Grab und die Toilette.“ (Von Ahmad und At-Tirmidhî mit authentischer Überlieferungskette überliefert).

 

Sie sollten für Ihre Reise die Zeit suchen, in der Sie nicht unterwegs beten müssen. Sie können zum Beispiel zwischen dem Nacht- und Morgengebet reisen. Bricht die Gebetszeit an und Sie befürchten, dass die Zeit des Pflichtgebets vergeht, dann dürfen Sie das Gebet in der Kneipe verrichten, falls es keinen anderen Ort gibt. Da sind Sie nicht schuld, wenn Sie darin sicher sind und an einem rituell reinen Platz beten können.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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