Veränderung des Wassers durch chemische Grundstoffe, die dieses gut machen, entzieht ihm nicht die rituelle Reinheit Fatwâ-Nummer: 20786
- Fatwâ-Datum:14-6-2012
- Bewertung:
Warum darf man Wudû mit Wasser aus dem Wasserhahn verrichten, das durch reinigende chemische Grundstoffe verändert ist? Wie lauten die scharia-bezogenen Beweise, auf die man sich stützt? Möge Allâh es euch mit Besserem vergelten!
Aller Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Welten und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wasser, das sich durch einen mit ihm meistens nicht verbundenen Grundstoff verändert hat, ist weder für Wudû noch für andere rituelle Reinigungen verwendbar.
Einige Gelehrte nahmen davon die nicht erkennbare Veränderung des Wassers durch das aus, was entweder das Wasser oder dessen Gefäß gut macht, wie etwa beim Gerben oder bei Ähnlichem, indem sie dies zu den nicht der Bestrafung unterliegenden Bagatellfällen machten, weil man dies braucht.
Daher meinen wir, dass die Veränderung des Wassers durch chemische Grundstoffe, die dieses gut machen, ihm nicht die rituelle Reinheit entzieht.
Und Allâh weiß es am besten!