Allâh hat den Handel erlaubt Fatwâ-Nummer: 20836
- Fatwâ-Datum:19-12-2016
- Bewertung:
Ich besitze einen Geldbetrag, den ich investieren möchte. Darf ich damit handeln, indem von mir gewisse Waren gefordert werden, die ich von meinem Geld kaufe und mit einem Gewinn bar oder auf Raten verkaufe?
Möge Allâh Sie mit Gutem belohnen!
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Diese Art der finanziellen Investition ist bedenkenlos, solange die von dir geforderten Waren von dir gekauft werden, in deinen Besitz übergehen und daraufhin von dir verkauft werden, weil Allâh der Erhabene sagt: „Doch hat Allâh Verkaufen erlaubt ...“ (Sûra 2:275).
Und Allâh weiß es am besten!