Die Guten und Schlechten im Notfall Fatwâ-Nummer: 20967
- Fatwâ-Datum:17-10-2018
- Bewertung:
Wenn ich Probleme habe, strenge ich mich mehr bei der Anbetung als normal an und bitte Allâh aufrichtig mit dem Bestreben nach Erhörung meiner Bittgebete und aus Liebe zu Allâh dem Herrn der Weltenbewohner. Gehört das etwa zur Heuchelei? Das fürchte ich nämlich sehr.
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Dass man sich bei Heimsuchung an Allâh den Gepriesenen und Erhabenen wendet und Ihn anfleht, gilt nicht als Heuchelei, vielmehr ist es verpönt, anders zu handeln, und es ist etwas Gutes, was von der Religion gefordert wird. Allâh macht sogar Heimsuchung und Unglück zu einer Art Prüfung für Seine anbetend Dienenden und zu einem Motiv, das sie zur reumütigen Umkehr zu Ihm und zum flehenden Bitten veranlasst. Dazu sagt Allâh der Gepriesene: "Und Wir prüften sie mit Gutem und Bösem, auf dass sie umkehren mögen." (Sûra 7:168). Ibn Taimiyya sagte: „Das bedeutet: Wir prüften und versuchten sie durch Glück und Unglück.“ Allâh der Gepriesene sagt weiterhin: "Wir haben ja schon zu Gemeinschaften vor dir (Gesandte) gesandt und über sie Not und Leid kommen lassen, auf dass sie unterwürfig flehen mögen. Wenn sie doch nur, als Unsere Gewalt über sie kam, unterwürfig gefleht hätten!" (Sûra 6:42-43). Ibn Taimiyya sagte: „Das bedeutet: Hätten sie doch unterwürfig gefleht, als unsere Gewalt über sie kam! Denn bei Heimsuchung sollten sie wahrhaftig unterwürfig flehen.“
Allâh der Erhabene kritisiert diejenigen, die sich weder an Ihn wenden noch Ihn anflehen, wenn die Strafe über sie kommt. Dazu sagt Allâh der Hocherhabene: "Wir haben sie ja mit der Strafe ergriffen. Aber weder unterwarfen sie sich ihrem Herrn noch flehten sie demütig." (Sûra 23:76).
Verpönt ist es allerdings für denjenigen, der sich bei Heimsuchung an seinen Herrn wendet und Ihn anfleht, und dann, wenn Er die Not von ihm abwendet, sich Allâh gegenüber undankbar verhält. Dazu sagt Allâh der Erhabene: "Und wenn dem Menschen Unheil widerfährt, ruft er Uns auf der Seite (liegend), im Sitzen oder Stehen an. Wenn Wir ihm aber sein Unheil hinweggenommen haben, geht er vorbei, als hätte er Uns nicht wegen eines Unheils, das ihm widerfahren ist, angerufen. So ist den Maßlosen ausgeschmückt, was sie tun." (Sûra 10:12). Allâh der Gepriesene sagt ferner: "Wenn Wir dem Menschen Gunst erweisen, wendet er sich ab und entfernt sich zur Seite. Wenn ihm aber Schlechtes widerfährt, ist er sehr verzweifelt." (Sûra 17:83).
Der Scheich des Islam Ibn Taimiyya sagte: „Der Mensch fleht normalerweise, wenn ihm Unheil widerfährt, wenn ihm hingegen Gunst erwiesen wird, verhält er sich ruhig, entweder dankbar oder undankbar: Wenn euch hierauf ein Unheil widerfährt, so fleht ihr Ihn laut um Hilfe an. Doch wenn Er hierauf das Unheil von euch hinweggenommen hat, ist da gleich eine Gruppe von euch dabei, ihrem Herrn (andere) beizugesellen (Sûra 16:53-54).“ Dann sagte er weiter: „Allâh der Gepriesene kritisierte also zwei Gruppen: Eine Gruppe, die Ihn bei der Heimsuchung nicht bittet und sich an Ihn nicht reumütig wendet, und eine Gruppe, die Ihn zwar bittet, anfleht und sich reumütig an Ihn wendet, aber wenn Er die Not hinwegnimmt, wendet sie sich ab und gesellt Ihm eigene Mitgötter bei, die sie sich erdacht haben. Gelobt ist also nur die dritte Gruppe, nämlich diejenigen, die Ihn bitten und sich reumütig an Ihn wenden, aber auch im Falle der Gunst an Seiner Anbetung festhalten und sich reumütig an Ihn wenden. Sie beten Ihn also sowohl im Glück als auch im Unglück an, und das sind die Standhaften und Dankbaren.“
Der Gläubige soll sich also bei all seinen Angelegenheiten an seinen Herrn wenden, denn nur Allâh kann das Böse von Seinem anbetend Dienenden abwenden und ihm Gutes zukommen lassen, wie Allâh der Gepriesene sagt: "Wird Allâh nicht Seinem Diener genügen?" (Sûra 39:36).
Und Allâh weiß es am besten!