Der Gedanke der Absicht zur Trennung hat keinen Einfluss, solange die Heirat gültig ist
Fatwâ-Nummer: 21110

  • Fatwâ-Datum:6-3-2017
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Frage

Ich habe vor einigen Jahren traditionell geheiratet. Zu Beginn der Ehe haben mein Mann und ich beschlossen, dass wir uns trennen werden, sobald wir einen bestimmten, unter uns vereinbarten Zweck erfüllt haben. Außerdem haben wir uns darauf geeinigt, keine Kinder zu bekommen. Was sagt der Islâm zu dieser Ehe?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Wenn eure Heirat die islâmischen Bedingungen erfüllt hat, deren wichtigste der Sachwalter der Frau und die beiden Zeugen sind, dann ist die Ehe gültig. Wenn die islâmischen Bedingungen nicht erfüllt wurden, ist die Ehe ungültig und ihr müsst euch umgehend trennen.

 

Im Fall, dass die Ehe islâmisch korrekt ist, musst du dich darum bemühen, sie zu bewahren, und die Rechte deines Ehemannes auf die beste Weise erfüllen, wie auch er sie auf die beste Weise erfüllen muss.

 

Die Absicht zur Scheidung oder Trennung in der Zukunft ist kein Entschuldigungsgrund, die Fortpflanzung zu unterlassen. Wir raten euch dazu, euch schnell fortzupflanzen. Dies erfüllt islâmisch gesehen einen immensen Nutzen. Es wird eure Herzen vereinen und das Band der Liebe zwischen euch festigen, sodass ihr die Gedanken der Scheidung vollständig verwerfen werdet.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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