Bevorzugung einer Ehefrau vor anderen… aus islâmischer Sicht
Fatwâ-Nummer: 21141

  • Fatwâ-Datum:17-4-2019
  • Bewertung:

Frage

Ich habe eine zweite Frau, die als Lehrerin arbeitet. Ich kenne ihr Einkommen nicht. Darf ich meiner ersten Frau Geld geben, wenn sie es von mir fordert, um einige Notwendigkeiten zu bezahlen?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Der Mann muss seine Ehefrauen gleichermaßen speisen und kleiden. Allerdings darf er die eine vor den anderen bevorzugen, solange die anderen genügend haben.

Ibn Qudâma () überlieferte in Al-Mughnî die Aussage von Imâm Ahmad über den Mann, der zwei Frauen hat: „Er darf die eine der anderen in der Versorgung und beim Geschlechtsverkehr bevorzugen, solange die andere genügend hat.“

Daher darf der Fragende seine erste Ehefrau bedenkenlos vor der anderen in einigen Wünschen bevorzugen, solange die andere genügend hat.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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