Wer zu etwas gezwungen wird, was er nicht zu tun gelobte Fatwâ-Nummer: 21195
- Fatwâ-Datum:7-1-2015
- Bewertung:
Wie ist Folgendes zu beurteilen: Ich habe bei Allâh geschworen, etwas nicht zu tun, und habe es dann unfreiwillig getan?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wer einen Schwur leistet und ihn hierauf bricht, der hat eine Sühne für den Schwur zu leisten. Dies ist die Speisung oder Kleidung von zehn Armen oder die Befreiung eines Sklaven. Und wer zu keinem der drei Dinge in der Lage ist, muss drei Tage fasten.
Manchmal ist es besser, den Schwur zu brechen, als darauf zu beharren. Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer einen Schwur leistet und sieht, dass etwas Anderes besser als dieser ist, der soll die Sühne für seinen Schwur leisten und das machen, was besser ist.“
Wenn jemand dazu gezwungen wurde, etwas zu tun, was er geschworen hatte, nicht zu tun, gilt Folgendes: Wenn die Voraussetzungen tatsächlich auf Zwang hindeuten, also der Erpresser dazu in der Lage ist, seine Drohung umzusetzen, und der Gezwungene psychisch, physisch oder finanziell bedroht ist, sowie die anderen von den Gelehrten festgelegten Bedingungen gegeben sind, und hierauf das tut, was er geschworen hat, nicht zu tun, dann ist es kein Bruch und er braucht keine Sühne zu leisten. Wenn nach den erwähnten Bedingungen kein schwerer Zwang vorlag, muss er den Bruch des Schwurs sühnen.
Und Allâh weiß es am besten!