Haare schwarz färben
Fatwâ-Nummer: 21296

  • Fatwâ-Datum:24-1-2021
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Frage

Darf man die Haare schwarz nachfärben, auch wenn diese bereits schwarz sind? Es geht dabei nicht darum, dass man mit der Haarfarbe täuschen will; es soll nur die Farbe vertieft werden. Möge Allâh euch die Antwort vielfach belohnen!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Sowohl Männer als auch Frauen dürfen ihre Haare färben, egal in welcher Farbe außer schwarz. Hier haben die Gelehrten unterschiedliche Beurteilungen: Manche sagen, es sei makrûh (unerwünscht), andere halten es für harâm. Letzteres ist vorzuziehen. Muslim überliefert in seinem Sahîh-Werk von Dschâbir (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), dass dieser sagte: „Am Tag der Eroberung von Mekka brachte man Abû Quhâfa, den Vater von Abû Bakr (möge Allâh mit beiden zufrieden sein). Seine Haare waren schlohweiß. Da sagte der Gesandte (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Ändert seine Farbe, aber nicht mit Schwarz.“ In einer weiteren Aussage sagte Prophet: „Es werden in der Endzeit Menschen kommen, die ihre Haare schwarz färben wie die Brust von Tauben. Diese werden nicht den Geruch des Paradieses wahrnehmen“ (Abû Dâwûd). Dazu gibt es noch weitere Belege.

Grundlegend muss bei einer Aussage, die von einer Unterlassung spricht, von harâm ausgegangen werden, wenn kein Grund vorliegt, dies in Richtung einer Karâha (Unerwünschtheit, Verpöntheit) zu interpretieren. Im vorliegenden Fall gibt es dafür keinen deutlichen Grund. Daher kann sich eine Warnung wie im zuletzt genannten Hadîth nur auf eine Harâm-Tat oder das Unterlassen einer Pflicht beziehen. So haben es die Gelehrten der Normenmethodologie (Usûl) klargestellt.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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