Unterschiede zwischen dem Streichen über Strümpfe (Ledersocken) und dem Streichen über die Schiene Fatwâ-Nummer: 21600
- Fatwâ-Datum:14-6-2012
- Bewertung:
Ich habe eine Wunde an meinem rechten Bein. Wudû (Gebetswaschung) verursacht nun eine Verschlimmerung der Wunde und beeinflusst die Heilung. Außerdem verursacht die Wunde Schmerzen, wenn sie mit Wasser in Berührung kommt. Ist es nun zulässig über die Strümpfe zu streichen? Und wenn ich keine trage, darf ich über die Füße streichen? Möge Allâh es euch mit Besserem vergelten!
Aller Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Welten und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wenn die Wunde durch die Berührung mit Wasser verschlimmert oder deren Heilung verzögert wird, darfst du sowohl bei der rituellen Gebetswaschung (Wudû) als auch bei der rituellen Ganzkörperwaschung (Ghusl) direkt darüber streichen. Beeinflusst die Wunde das unmittelbare Streichen über sie, kannst du ein Schutzpflaster aufkleben und dann über das Pflaster streichen. Hast du beide Strümpfe angezogen, darfst du über beide streichen, egal ob du auch am zweiten Fuß eine Wunde hast oder nicht. Dies gilt aber unter den Bedingungen des Streichens, wobei die wichtigste unter ihnen lautet, dass du die Strümpfe nach vollständiger ritueller Reinheit mit Wasser angezogen hast.
Es gibt zwischen dem Streichen über die Strümpfe und dem Streichen über die Schiene Unterschiede, die wir hier nennen wollen, damit sie dir von Nutzen sind: Man darf über die Strümpfe nicht beim Ghusl, sondern nur beim Wudû streichen. Das Streichen über die Strümpfe ist vorübergehend, wie es in einer diesbezüglichen Fatwâ dargelegt wird. Das Streichen über die Schiene ist hingegen nicht vorübergehend, sofern die Person zu dieser gezwungen ist. Ferner streicht man über die Schiene, auch wenn diese jemandem angelegt wurde, der sich im Zustand ritueller Unreinheit befindet. Es wird jedoch bei der Rechtsgültigkeit des Streichens über die Strümpfe vorausgesetzt, dass man diese im Zustand ritueller Reinheit anzieht, wie es auch in der Fatwâ erklärt ist. Darüber hinaus muss das Streichen die ganze Schiene umfassen. Dies steht im Gegensatz zu den Strümpfen.
Und Allâh weiß es am besten!