Es gibt nichts gegen das Erbrechen in die Toilette einzuwenden
Fatwâ-Nummer: 22033

  • Fatwâ-Datum:14-6-2012
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Frage

Ein Mann hat ein Problem mit der Speiseröhre, weshalb er zuweilen das Essen erbricht. Wenn er das Essen in das Waschbecken erbricht, verstopft der Abfluss. Deshalb ist er zum Erbrechen in die Toilette gezwungen. Er möchte wissen, ob sein Verhalten gestattet ist oder nicht, zumal es schwierig ist, außerhalb des Hauses zu erbrechen. Möge Allâh es euch mit Besserem vergelten!

Antwort

Aller Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Welten und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Es spricht nichts dagegen, dass jemand in die Toilette ("Ort ritueller Unreinheit") erbricht, weil Erbrochenes rituell unrein ist. Das Verbotene ist aber die Geringschätzung des Essens, von dem man profitieren kann, und zwar dadurch, dass es in unreine Plätze, wie in den Mülleimer oder Ähnliches, geworfen wird, denn dies wird als Undankbarkeit gegen eine Gnade angesehen.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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