Austritt des Ejakulats bei einer Frau steht nicht im Zusammenhang mit der Heirat Fatwâ-Nummer: 22122
- Fatwâ-Datum:13-6-2012
- Bewertung:
Tritt das Ejakulat bei einer Frau vor der Heirat aus? Oder erscheint dies nach der Heirat?
Aller Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Welten und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Zu den von den Gelehrten erwähnten Merkmalen der Pubertät gehört der Austritt des Ejakulats bei einem Mann oder einer Frau.
Tritt das Ejakulat bei einem Jungen oder einem Mädchen aus - , was als Erlangen der Reife bezeichnet wird, haben sie beide das Pubertätsalter erreicht und müssen sich den Scharî‘a-Vorschriften unterwerfen, zu denen Volljährige verpflichtet sind. Dies hat mit Heirat nichts zu tun.
Der Erhabene sagt: „Und wenn die Kinder unter euch die Geschlechtsreife erreicht haben, dann sollen sie um Erlaubnis bitten, wie diejenigen um Erlaubnis gebeten haben, die vor ihnen waren. So macht Allâh euch Seine Zeichen klar. Und Allâh ist allwissend, allweise.“ (Sûra 24:59).
In einem von Al-Buchârî in dessen Sahîh-Werk nach einer Aussage von Umm Salama überlieferten Hadîth steht: „Umm Sulaim sagte: O Gesandter Allâhs! Allâh schämt Sich nicht der Wahrheit. Ist die Frau zur rituellen Ganzkörperwaschung verpflichtet, wenn sie die Geschlechtsreife erreicht hat? Er erwiderte: Ja! Wenn sie die Flüssigkeit vorfindet.“
Und Allâh weiß es am besten!