Selbstbewusst sein verlangt, sich von den Verführungen des Teufels fernzuhalten Fatwâ-Nummer: 22345
- Fatwâ-Datum:17-4-2019
- Bewertung:
Wie ist es zu beurteilen, dass ein Mädchen mit einem Jungen ausgeht, seine Absicht aber aufrichtig und sein Ziel die Ehe ist? Es ist religiös erzogen, kein Junge kann ihm also den Kopf verdrehen.
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Der Islâm stimmt keiner Beziehung zu, die zwischen einem Mann und einer Frau entsteht, außer im Lichte der Ehe, die Allâh der Erhabene erlaubt. Diese Beziehungen führen nämlich zu Negativitäten und frevelhaften Dingen. Wenn es demnach islâmisch verboten ist, fällt die aufrichtige Absicht des Handelnden oder seine Beständigkeit in der Religion nicht mehr ins Gewicht. Denn die Voraussetzung für eine vollkommene Beständigkeit und Religiosität lautet, sich von den Dingen fernzuhalten, die Allâh verbietet. Wie kann sich der Mensch sicher sein, dass ihn der Teufel nicht letzten Endes dazu verleitet, eine Freveltat zu begehen, wie es Allâh der Erhabene sagt: „O die ihr glaubt, folgt nicht den Fußstapfen des Satans, denn wer den Fußstapfen des Satans folgt, der gebietet das Schändliche und Verwerfliche.“ (Sûra 24:21)!
Demzufolge ist es diesem Mädchen nicht erlaubt, mit diesem Jungen auszugehen. Wenn er es wirklich heiraten möchte, kann er bei seiner Familie um seine Hand anhalten und es heiraten. Wenn nicht, müssen sie die Beziehung abbrechen.
Und Allâh weiß es am besten!