Sunna-Handlungen der natürlichen Veranlagung
Fatwâ-Nummer: 22732

  • Fatwâ-Datum:25-1-2021
  • Bewertung:

Frage

Was versteht man unter Sunna-Handlungen der Fitra (der natürlichen Anlage)?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Es gibt viele Sunna-Handlungen der Fitra. Manche haben bis zu 30 Handlungen darunter gezählt. Sie sind ein Teil der Sunna der Propheten ). Über die Notwendigkeit ihnen zu folgen, sagte Allâh der Erhabene: „So nimm ihre Rechtleitung zum Vorbild! (Sûra 6:90).

 

Im Sahîh Muslim wird unter Berufung auf Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) vom Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) berichtet, dass dieser sagte: „Die natürliche Anlage besteht aus fünf: Die Beschneidung, das Entfernen der Haare im Schambereich, dass Kürzen der Fingernägel, das Auszupfen der Achselhaare und das Schneiden des Schnurrbarts.“ In einem Hadîth von Âischa werden zehn überliefert. Demnach sagte der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Zehn sind von der Fitra: Das Kürzen des Schnurrbart, das Wachsenlassen des Barts, der Gebrauch des Zahnhölzchens (Siwâk), das Spülen der Nase mit Wasser, das Schneiden der Fingernägel, das Waschen der Fingergelenke, das Auszupfen der Achselhaare, das Rasieren im Schambereich und das Waschen der Ausscheidungsorgane nach der Toilette.“ Zakariyyâ berichtet, dass Mus‘ab sagte, er habe das zehnte vergessen; es müsste das Ausspülen des Munds sein“ (Ahmad u.a.).

 

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs