Die Androhung von Strafe für das Trinken von Alkohol im Hadîth Fatwâ-Nummer: 23674
- Fatwâ-Datum:6-4-2021
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Früher habe ich zu bestimmten Gelegenheiten und von Zeit zu Zeit Alkohol getrunken – möge Allâh mir und Ihnen verzeihen. Nachdem ich zum letzten Mal getrunken hatte, hörte ich zum ersten Mal von dem Thema der viermaligen Reue (s. unten) und dass danach kein Gebet von mir angenommen würde. Ist das korrekt? Und wenn mein Gebet 40 Tage nicht erhört wird, soll ich dann überhaupt in dieser Zeitspanne beten? Nachdem ich davon erfahren hatte, trank ich noch ein weiteres Mal. Bin ich damit aus der Religion ausgetreten? Oder wird das für mich nur als ein zweites Mal (im Sinne des Brechens der Reue; A. d. Ü.) angerechnet? Ich habe mit der Erlaubnis Allâhs aufrichtig Reue gezeigt. Falls es nun heißt, dass mein Gebet nicht akzeptiert wird, geben Sie mir bitte einen aufrichtigen Rat – möge Allâh Sie mit dem Besten belohnen! Ich habe einen Freund mit schlechtem Charakter. Er bestreitet den Hadîth mit der viermaligen Reue. Was soll ich ihm entgegnen?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Alkohol trinken gehört zu den großen Sünden. Ein Muslim muss dies unterlassen und sich davon fernhalten. Allâh der Erhabene sagt: „O die ihr glaubt, berauschender Trank, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile sind nur ein Gräuel vom Werk des Satans. So meidet ihn, auf dass es euch wohl ergehen möge!“ (Sûra 5:90). Die Aussage „meidet ihn“ bedeutet „unterlasst das Trinken und lehnt es ab, genauso wie alles, das dazu führt.
Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer Alkohol trinkt, dessen Gebet wird 40 Tage nicht angenommen. Wenn er sich dann Allâh reumütig zuwendet, wendet sich Allâh ihm zu. Wenn er jedoch wieder (zum Trinken) zurückkehrt, so nimmt Allâh von ihm 40 Tage kein Gebet an. Wenn er dann reumütig zurückkehrt, so wendet sich Allâh ihm zu. Wenn er wieder (zum Trinken) zurückkehrt, nimmt Allâh von ihm 40 Tage kein Gebet an. Wenn er sich Allâh reumütig zuwendet, so wendet sich Allâh ihm zu. Wenn er dann ein viertes Mal (zum Trinken) zurückkehrt, so nimmt Allâh 40 Tage kein Gebet von ihm an. Wenn er dann zu Allâh reumütig umkehrt, so wendet sich Allâh ihm nicht zu! Er lässt ihn vom Fluss ‚Al-Chabâl‘ trinken. Da wurde gesagt O Abû Abdurrahmân, was ist Al-Chabâl für ein Fluss? Er sagte ein Fluss vom Eiter der Höllenbewohner“ (Hasan-Hadîth bei At-Tirmidhî; sahîh nach Al-Albânî).
Dieser Hadîth ist zweifellos authentisch. Nach dem Verfasser von „Tuhfat Al-Ahwadhî Scharh At-Tirmidhî“ bedeutet dieser jedoch Folgendes: „So jemand bekommt keine Belohnung, auch wenn er seiner Pflicht nachkommt. Seine Pflichten zusammen mit ihren Bedingungen gelten als nicht ausgeführt. Auf diese Weise äußerte man sich dazu. An-Nawawî sagte: ‚Jede Handlung des Gehorsams hat zwei Aspekte: Erstens, ob die Pflicht zur Ausführung entfällt. Zweitens, die Belohnung. Das Nichteintreten der Belohnung wurde hier ausgedrückt durch die Nichtannahme des Gebets.“
„Wenn er dann zu Allâh reumütig umkehrt, so wendet sich Allâh ihm nicht zu!“: Dies ist eine starke Verdeutlichung einer Androhung und ein heftiger Tadel. Ansonsten würde es nicht in einem anderen Prophetenwort heißen „Keiner gilt als hartnäckiger Sünder, wenn er um Verzeihung bittet“. Damit wird klar, dass der Hadîth den Trinkenden stark zurechtweist. Weiterhin gilt jedoch, dass Allâh sich jedem Reue annehmend zuwendet, der nach der Begehung einer Sünde diese bereut. Der Erhabene sagte: „Sag: O Meine Diener, die ihr gegen euch selbst maßlos gewesen seid, verliert nicht die Hoffnung auf Allâhs Barmherzigkeit. Gewiss, Allâh vergibt die Sünden alle. Er ist ja der Allvergebende und Barmherzige” (Sûra 39:53).
Al-Buchârî überliefert in seinem „Sahîh“ von Umar ibn Al-Chattâb: „Es gab einen Mann, den sie Esel nannten, und der sehr viel Wein trank. Wenn man ihn zum Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) brachte, so ließ er ihn schlagen. Da sagte ein Mann: ‚Möge Allâh ihn verfluchen, wie oft wird er (zur Bestrafung) vorgeführt!‘ Da sagte der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): ‚Verfluche ihn nicht. Denn er liebt Allâh und seinen Gesandten.‘“
Der Hadîth weist darauf hin, dass gewohnheitsmäßiges Trinken von Alkohol nicht die guten Taten und den Îmân zerstört. Im Hadîth heißt es: „Wer in meiner Gemeinschaft stirbt, ohne Allâh etwas beigesellt zu haben, der betritt das Paradies – selbst wenn er Unzucht getrieben und gestohlen hat“ (Muslim).
Zusammengefasst: Wir raten diesem Bruder: Alkoholtrinken ist eine große und schlimme Sünde. Du musst dafür aufrichtig Reue zeigen. Doch wenn du trinkst, bist du immer noch Muslim, solange du das Trinken nicht für erlaubt erklärst. Die Pflicht zu beten entfällt für dich auf keinen Fall: weder während der Zeitspanne von 40 Tagen noch zu anderen Zeiten. Fürchte Allâh und halte Abstand von dieser Tat, bevor dich der Tod einholt.
Und Allâh weiß es am besten!