Der Umgang der Erben mit der Immobilie ohne gegenseitige Erlaubnis Fatwâ-Nummer: 23764
- Fatwâ-Datum:6-4-2017
- Bewertung:
Unser Vater hat uns zwei Grundstücke hinterlassen. Wir sind vier Männer und zwei Frauen, von denen eine verheiratet ist. Unsere Mutter lebt noch, Al-hamdulillâh! Meine Brüder und ich haben gemeinsam den ersten Stock gebaut. Mein Bruder hat den zweiten Stock gebaut.
Ich habe den dritten Stock gebaut und meine älteste Schwester hat den vierten Stock gebaut, obwohl wir uns übrigens in Kairo befinden und sie verheiratet ist und in Ismailia lebt. Jetzt besteht das Problem, dass mein ältester Bruder darauf beharrt, ihr den Wert der Wohnung zu bezahlen, mit der Begründung, dass sie nicht das Recht hätte, auf der kompletten Grundstücksfläche zu bauen oder dass sie grundsätzlich so viel zu zahlen hätte wie wir.
Ich habe ihr allerdings vorgeschlagen, dass wir ihr die Wohnung überlassen, ohne dass sie etwas zahlen muss, wenn sie dafür auf ihren Anteil am anderen Grundstück verzichtet. Das bebaute Grundstück hat eine Fläche von 95 m², das andere eine Fläche von 150 m². Gleichzeitig ist zu beachten, dass das kleinere Grundstück besser gelegen ist als größere. Wie handeln wir islâmisch korrekt?
Möge Allâh Sie mit Gutem belohnen!
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allah Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die überwiegende Meinung der Gelehrten besagt, dass derjenige, der auf dem Grundstück einer anderen Person oder auf einem gemeinsamen Grundstück gebaut hat, das Recht auf den Wert seines gebauten Gebäudes auf dem Grundstück hat, weil er weder unrechtmäßig noch besitzanmaßend gehandelt hat.
Daher hat keiner dieser Brüder, die auf ihrem Grundstück Wohnungen gebaut haben, das Recht, sich gegenseitig aus dem Gebäude ohne Einverständnis zu vertreiben, vor allem, weil sie alle das Gleiche getan haben.
Die Lösung besteht in diesem Fall darin, dass ihr entweder eure Schwester zufriedenstellt, indem ihr sie für ihren Anteil am Grundstück entschädigt oder sie eure Teilhaberin am Gebäude entsprechend ihres Anteiles am Grundstück und dem Wert der Wohnung wird.
Die Aussage des ältesten Bruders, sie hätte nicht das Recht, auf der kompletten Grundstücksfläche zu bauen, ist korrekt. Allerdings kann sie genau dasselbe sagen. Denn keiner der Teilhaber hat das Recht, auf der kompletten genannten Grundstücksfläche zu bauen. Ohne die Erlaubnis seiner Teilhaber darf er nicht einmal einen Teil bebauen. Dies gilt nicht nur für die Schwester. Jeder von euch hat etwas getan, was er nicht ohne das Einverständnis und die Zustimmung seiner Teilhaber hätte tun sollen.
Die Versöhnung, die Einigung und die Nachsicht sind die besten Lösungen für ein Problem wie eures. Sonst ist es das islâmische Gericht in eurem Land.
Und Allâh weiß es am besten!