Pflicht, das Toten-Waschen zu wiederholen, wenn der Tod erneut festgestellt wird Fatwâ-Nummer: 24517
- Fatwâ-Datum:23-4-2013
- Bewertung:
Wenn man den Verstorbenen gewaschen und für ihn das Totengebet verrichtet hat, dann aber bei der Beerdigung gemerkt hat, dass er noch am Leben ist, wobei er dann wirklich im Grab gestorben ist, müssen dann das Waschen und das Gebet noch einmal verrichtet werden?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
In diesem Fall bedeutet das, dass weder das Waschen noch das Gebet in der richtigen Zeit verrichtet wurden, weil sie für eine lebende Person durchgeführt wurden. Ausgehend davon muss beides noch einmal verrichtet werden, falls die Person wirklich gestorben ist. An dieser Stelle wollen wir darauf aufmerksam machen, dass man sich vergewissern muss, dass der Mensch schon verstorben ist, bevor man die Vorschriften für die Toten durchführt, vor allem wenn es sich um einen Ertrunkenen oder Epileptiker handelt.
Und Allâh weiß es am besten!