Der Fall, in dem das Vermächtnis dem Erben zugesprochen wird Fatwâ-Nummer: 24693
- Fatwâ-Datum:9-4-2017
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Mein Vater ist vor 15 Jahren verstorben. Er hat sechs Jungen und fünf Mädchen hinterlassen. Als er starb, waren zwei meiner Brüder bereits verheiratet. Er verfasste einen Brief über eines seiner Grundstücke und vermerkte darin, dass es für die Verheiratung derer sei, die noch nicht geheiratet haben, also vier. Und dass die zu seinem Tod ältesten Erben, also die beiden Verheirateten, ihren Anteil wie jeder Andere auch erhalten. Erben die beiden Ältesten dieses Grundstück mit? Erben diejenigen, denen es gutgeschrieben wurde, wenn die beiden Ältesten für die Heiratskosten aufkommen? Erben die Mädchen (meine Schwestern) dieses Grundstück mit?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Offensichtlich hat euer Vater seinen vier jüngeren Söhnen das genannte Grundstück vermacht, damit sie sich mit seinem Wert bei den Heiratskosten behelfen, wenn sie heiraten möchten. Weil sie Erben sind, ist dieses Vermächtnis ungültig, weil der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Allâh hat jedem Berechtigten sein Recht gegeben. Daher gibt es kein Vermächtnis für einen Erben.“ (Überliefert von Imâm Ahmad, Abû Dâwûd und Ibn Mâdscha. Al-Arnâ‘ût hat diesen Hadîth als hasan eingestuft. Al-Albânî sagte: „Er ist hasan bis authentisch.“)
Der Hadîth beweist das Verbot des Vermächtnisses zugunsten eines Erben. Eine Ausnahme besteht, wenn die Erben dies erlauben. Bedingung dafür ist aber, dass die jeweiligen Erben reif und besonnen sind.
Wenn ihr also alle dem zustimmt, was euer Vater vermacht hat, dann wird das Grundstück auf die vier jüngeren Brüder aufgeteilt. Wenn ein Teil von euch zustimmt und ein anderer nicht, wird das Vermächtnis von dem Anteil vollstreckt, der es erlaubt. Und wenn ihr dem Vermächtnis eures Vaters nicht zustimmt, wird das Grundstück dem restlichen Erbe hinzugefügt und vollständig auf alle männlichen und weiblichen Erben aufgeteilt. Wenn ihr sechs Jungen und fünf Mädchen seid und es keinen anderen Erben gibt, erhält jeder Junge den doppelten Anteil des Mädchens, wie im Buche Allâhs beschrieben. Es wird also in 17 Teile aufgeteilt, jeder Junge erhält zwei Teile und jedes Mädchen einen Teil.
Wenn ihr das Vermächtnis eures Vaters akzeptiert, wird das restliche Erbe auf die genannte Weise aufgeteilt. Dass die Älteren oder einer von ihnen die Heiratskosten ihrer jüngeren Brüder oder einigen von ihnen übernehmen, wirkt sich nicht auf das Urteil aus. Wenn dies als eine Art Geschenk von Bruder zu Bruder geschieht, darf er es nicht wieder zurückfordern. Wenn es aber eine Art Leihgabe ist, darf er es von seinen Geschwistern zur festgesetzten Zeit zurückfordern.
Und Allâh weiß es am besten!