Belohnung desjenigen, der über Fehler seiner Glaubensbrüder hinwegsieht und sie verzeiht Fatwâ-Nummer: 24753
- Fatwâ-Datum:20-1-2019
- Bewertung:
Welche besondere Bedeutung hat es, wenn mir jemand etwas Schlechtes angetan hat und ich ihm verziehen habe? Verliere ich dadurch die Chance, am Tag der Auferstehung gute Taten [Hasanât] von dieser Person zu bekommen?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wer über die Fehler seiner Geschwister im Glauben hinwegsieht und sie verzeiht, für den gilt die Verheißung Allâhs des Erhabenen, ihm zu vergeben und ihn zu belohnen.
Allâh der Erhabene sagt:
„...und/sondern sie sollen verzeihen und nachsichtig sein. Liebt ihr es (selbst) nicht, dass Allâh euch vergibt? Allâh ist Allvergebend und Barmherzig.“ (Sûra 24:22).
„Die Vergeltung für eine üble Tat ist etwas Übles ihresgleichen. Wer aber verzeiht und Besserung bringt, dessen Lohn obliegt Allâh. Er liebt ja nicht die Ungerechten.“ (Sûra 42:40).
„Wahrlich, wenn einer standhaft erträgt und vergibt, so gehört dies zur Entschlossenheit (in der Handhabe) der Angelegenheiten.“ (Sûra 42:43).
Und über die Eigenschaften derer, die demütig in Ehrfurcht gegenüber Allâh sind, sagt Er:
„...und die, die ihren Grimm zurückhalten und den Menschen verzeihen. Und Allâh liebt die Gutes Tuenden.“ (Sûra 3:134).
Über die Vorzüge des Verzeihens wurde überliefert, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte:
„Ein Almosen lässt den Besitz nicht geringer werden. Und Allâh mehrt einen anbetend Dienenden durch Verzeihen nur an Ehre. Und niemand verhält sich Allâh gegenüber demütig, ohne dass Allâh ihn erhöht.“
Hat der Mensch verziehen und sein Recht, am Übeltäter Wiedervergeltung zu üben, aufgegeben, so hat er nicht das Recht, am Tag der Auferstehung von dessen guten Taten [Hasanât] zu nehmen. Was er jedoch für sein Verzeihen von Allâh bekommt, ist größer und reichlicher als das.
Und Allâh weiß es am besten!