Geloben von etwas Bestimmten bindet an genau dies
Fatwâ-Nummer: 25218

  • Fatwâ-Datum:4-10-2018
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Frage

Ich habe die Absicht gefasst, an meine palästinensischen Geschwister zu spenden, wenn ich einen gewissen Geldbetrag erlange. Jetzt habe ich den Betrag, sehe aber einen meiner Verwandten in Not. Soll ich an die palästinensische Bevölkerung oder an meine Verwandten spenden? Ich kann nämlich nur an einen der beiden spenden.

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Die Erfüllung des Gelöbnisses gehört zu den Eigenschaften der frommen, Allâh anbetend Dienenden. Allâh der Erhabene lobt sie mit dieser Eigenschaft im Qurân: „Sie erfüllen das Gelübde und fürchten einen Tag, dessen Übel sich wie im Flug ausbreitet .“ (Sûra 76:7).

Der Erhabene spricht zudem: „Hierauf sollen sie ... ihre Gelübde erfüllen ...“ (Sûra 22:29).

 

Wer gelobt, Vermögen für einen guten Zweck auszugeben, ist dazu verpflichtet, es zu erfüllen. Unsere Geschwister in Palästina benötigen ohne Zweifel Hilfe und Unterstützung. Sie haben ein Recht auf die Zakâ, auf Spenden und die Erfüllung von Gelübden. Wenn man etwas Bestimmtes gelobt, ist man an genau dieses gebunden. Die Gelehrten sagen sogar: „Wenn man etwas Bestimmtes gelobt […], kann die Person vom Gelobenden das Gelobte fordern, wenn er es ihm nicht gibt.“

 

Somit bist du dazu verpflichtet, dein Gelöbnis gegenüber denen zu erfüllen, die du ausgewählt hast.

 

Die Beziehung zu den Verwandten und Nahestehenden hat einen enormen Vorzug und birgt viel Gutes. Wenn du dazu in der Lage bist, ihnen etwas anderes als das bestimmte Gelobte zu geben, dann wirst du dafür belohnt und man wird dir dafür danken. Wenn du es nicht kannst, ist es – so Allâh will – kein Problem, weil Allâh keiner Seele mehr auferlegt, als sie zu leisten vermag.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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