Abweisung eines Heiratsanwärters, der eine vererbten Blutkrankheit hat Fatwâ-Nummer: 25372
- Fatwâ-Datum:4-7-2019
- Bewertung:
As-Salâm alaikum wa Rahmatullâhi wa Barakâtuh!
Ich möchte gerne nach der Beurteilung meiner Heirat mit einem jungen Mann fragen, der eine vererbte Blutkrankheit in sich trägt. Und leider trage ich auch diese Krankheit in mir. (Es handelt sich um Thalassämie, eine vorwiegend im Mittelmeerraum auftretende erbliche hämolytische Anämie.). Laut Ansicht der Ärzte ist es wahrscheinlich, dass fünfundzwanzig Prozent unserer Kinder, resultierend aus der erblichen Übertragung beider Elternteile, ebenfalls an diesem Leiden erkranken werden. Es ist zu beachten, dass der junge Mann einen sehr guten Charakter hat und sehr religiös ist.
Doch wegen der Krankheit werde ich ihn wahrscheinlich ablehnen. Ist es erlaubt, dass ich nur auf Grund der Wahrscheinlichkeit, dass unserer Kinder zukünftig von dieser Krankheit befallen werden können, ablehne? Ich hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können. Möge Allâh Sie mit Gutem belohnen!
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Bei der Wahl des Ehepartners stützt man sich auf die Religion und den Charakter. So gehört es sich für die Ehefrau, jemanden, der religiös und von gutem Charakter ist, zu akzeptieren, es sei denn, er hätte eine Krankheit, die den sexuellen Genuss verhindert, wie zum Beispiel die unvollkommene Ausformung des Penises oder Impotenz, oder dem guten und vollkommenen Zusammenleben hinderlich ist, wie zum Beispiel Irrsinn und Vitiligo sowie auch ansteckende Krankheiten. In solch einem Fall steht es ihr zu, ihn aus diesen Gründen nicht zu akzeptieren. Darin liegt für sie weder Bedrängnis noch Sünde.
Wenn sie ihn geheiratet hat, ohne von dem Manko, das er aufweist, zu wissen, hat sie sogar das Recht, die Ehe aufzulösen, sobald sie von dem Manko erfährt.
Die in der Frage erwähnte Krankheit gehört jedoch nicht zu den Mängeln, auf Grund derer die Ehe aufgelöst oder der Gatte abgelehnt wird. Denn die Übertragung der Krankheit auf die Kinder ist eine mutmaßliche Angelegenheit und braucht nicht immer aufzutreten. Und auch wenn man feststellen sollte, dass die Krankheit auf einige Kinder übergeht, so handelt es sich jedoch nicht um eine Krankheit, die ein normales Leben verhindert.
Es kann ja auch sein, dass die Medizin zukünftig eine Behandlung für diese Krankheit entdeckt.
Und dennoch gilt: Wenn du aus genanntem Grund diesen jungen Mann nicht heiraten möchtest, so hindert dich nichts daran, dass du ihn ablehnst, und du begehst damit auch keine Sünde. Desgleichen bist du dadurch nicht von der Androhung angesprochen, die jenen gilt, die eine Person ablehnen, die religiös ist und einen guten Charakter aufweist. Denn das Ego der Menschen ist meist so beschaffen, dass es jemandem abgeneigt ist, der etwas aufweist, was dazu führt, dass man ihm abgeneigt ist.
Vielleicht bestimmt Allâh für einen jeden von euch beiden jemand Besseres, der mit ihm eine Partnerschaft eingehen wird.
Und Allâh weiß es am besten!