Gebrauch von alkoholhaltigem Parfüm
Fatwâ-Nummer: 254

  • Fatwâ-Datum:5-4-2021
  • Bewertung:

Frage

Was sagt der Islâm über den Gebrauch von alkoholhaltigen Parfüms?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Die Gelehrten haben verschiedene Meinungen über alkoholhaltiges Parfüm: Darf dieses verwendet werden oder nicht? Es gibt zwei Gründe für diese Meinungsverschiedenheit:

 

1)   Ist der Alkohol in diesem Parfüm berauschend oder nicht? Ist also das Parfüm mit einer Substanz vermischt, die eine enthemmende Rauschwirkung hätte, wenn man sie trinken könnte?

2)   Ist Chamr (Wein bzw. Alkohol) unrein oder nicht?

 

Die vorzuziehende Ansicht hierzu ist, dass der Alkohol in einem Parfüm an sich berauschend ist. Er ist von der gleichen Art wie der Alkohol im Wein (Chamr). Chamr ist unrein (nadschis) und das gilt für alle flüssigen Rauschmittel. Diese Ansicht wird von der Mehrheit der Gelehrten vertreten aufgrund des Wortes Allâhs des Erhabenen: „O die ihr glaubt, berauschender Trank, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile sind nur ein Gräuel vom Werk des Satans. So meidet ihn, auf dass es euch wohl ergehen möge!“ (Sûra 5:90).

 

Daher ist die Meinung zu bevorzugen, dass der Gebrauch von alkoholhaltigen Parfüms nicht erlaubt ist, auch wenn Substanzen hinzugefügt wurden, die ein Trinken verhindern. Dies, weil das Verbot auf die Unreinheit (Nadschâsa) des Alkohols zurückgeht und diese Unreinheit weiterhin vorliegt. Das gilt, wenn im Produktionsprozess keine vollständige Umwandlung erfolgt, die diesen Stoff erlaubt (halâl) machen würde. Wird der Alkohol in etwas umgewandelt, das nicht berauscht, so ist die Ansicht zu bevorzugen, dass er nicht mehr unrein ist. Das bezieht sich auf Alkohol allgemein. Was die Frage anbelangt, ob es die Gebetswaschung (Wudû) bricht, so bricht der Kontakt mit dem Parfüm die Gebetswaschung nicht. Denn auch das bloße Berühren von einer anderen eindeutig unreinen Substanz annulliert nach der vorzuziehenden Gelehrtenmeinung nicht den Wudû. Die Verrichtung eines rituellen Gebets ist jedoch nicht gestattet, wenn etwas Alkoholhaltiges verwendet wurde. Denn dies ist nicht erlaubt, wenn sich eine Unreinheit auf Körper, Kleidung oder dem Gebetsplatz befindet. Die Reinheit von Körper, Ort und Kleidung ist eine Bedingung für die Gültigkeit des Gebets.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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