Eine Sünde wird noch schlimmer, wenn sie an einem besonderen Ort oder zu einer besonderen Zeit begangen wird Fatwâ-Nummer: 25471
- Fatwâ-Datum:7-12-2017
- Bewertung:
Wie ist es im Islâm zu beurteilen, den Bart in der Moschee zu rasieren? Und gibt es dafür eine Sühneleistung?
Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh den Gesandten Allahs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Das Rasieren des Barts gilt bei der Mehrheit der Gelehrten als harâm, und dies ist auch die korrekte Meinung, auf die die expliziten Quelltexte des Islâm und die Lebensweise des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) und seiner Prophetengefährten hinweisen.
Das Verbot wird umso dringlicher, wenn die Person sich im Haus Allâhs - erhaben ist Er! - rasiert.
Denn eine Sünde ist noch schwerwiegender, wenn sie an einem besonderen Ort - wie zum Beispiel in einer Moschee - oder zu einer besonderen Zeit - wie zum Beispiel im Ramadân - oder dergleichen begangen wird. Und jemand, der seinen Bart in einer Moschee abrasiert hat, ist zu keiner anderen Sühne verpflichtet als zur reumütigen Umkehr zu Allâh - erhaben ist Er!
Und Allâh weiß es am besten!