Das Zahnhölzchen Siwâk: Pflicht oder Sunna? Fatwâ-Nummer: 257008
- Fatwâ-Datum:16-3-2021
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Stimmt die Aussage, dass der Prophet angeblich gesagt habe: „Hätte ich meiner Gemeinde etwas zusätzlich zum Gebet zur Pflicht gemacht, so wäre es (das Wachsenlassen) des Bartes und das Siwâk-Hölzchen?“ Liegt in dieser Aussage, falls sie authentisch ist, ein Beleg dafür, dass das Wachsenlassen des Bartes gar keine Pflicht ist?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
In der prophetischen Sunna ist uns keine derartige Aussage bekannt. Was an Hadîthen vom Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) hierzu überliefert wird, ist: „Wenn ich nicht fürchtete, meiner Gemeinde zu große Schwierigkeiten zu bereiten, so hätte ich ihnen bei jedem Gebet den Gebrauch des Siwâks aufgetragen“ (Al-Buchârî, Muslim).
Hierin liegt ein Beleg dafür, dass die Reinigung des Mundes mit dem Siwâk keine Pflicht ist. An-Nawawî sagt in „Al-Madschmû“: „Der Gebrauch des Siwâks ist eine Sunna und keine Pflicht. Das ist unsere Auffassung und die aller Gelehrten, mit der Ausnahme von dem, was Schaich Abû Hâmid und die meisten unserer Gefährten von Dâwûd überlieferten, dass dieser nämlich von einer Pflicht sprach. Der Autor von „Al-Hâwî“ berichtet, dass Dâwûd es zwar zur Pflicht machte, aber ein Gebet ohne dieses auch nicht als ungültig ansah. Er sagte: „Ishâq ibn Râhwaih sagte, dass es eine Pflicht sei und wer es absichtlich unterlasse, dessen Gebet sei ungültig.“ Doch diese Überlieferung von Ishâq ist nicht bekannt und kann nicht authentisch auf ihn zurückgeführt werden. Al-Qâdî Abû At-Tayyib und Al-Abdarî sagten: „Schaich Abû Hâmid hat sich geirrt, als er Dâwûd zuschrieb, die Verpflichtung des Siwâks vertreten zu haben. Vielmehr ging Dâwûd von einer Sunna aus. Unsere Gefährten haben klargestellt, dass es eine Sunna ist und seine Verpflichtung abgelehnt. Es ist nicht notwendig, auf Abû Hâmid zu antworten, da er Dâwûd offenkundig widersprach. Unsere Gefährten argumentieren mit der Auffassung von As-Schâfi’î in „Al-Umm“ und „Al-Muchtasar“, der sich auf den von uns zitierten Hadîth von Abû Huraira stützte: ‚Wenn ich nicht für meine Gemeinde zu große Schwierigkeiten befürchten würde, so hätte ich ihnen bei jedem Gebet den Gebrauch des Siwâks aufgetragen.‘ As-Schâfi’î (Allâh erbarme sich seiner) sagte: ‚Wäre es eine Pflicht, so hätte er es befohlen – egal ob dies schwer ist oder nicht.‘“
Ibn Qudâma sagt in „Al-Mughnî“: „Die meisten Gelehrten betrachten den Gebrauch des Siwâks als Sunna und nicht als Pflicht. Wir kennen niemanden, der es als Pflicht ansah außer Ishâq und Dâwûd. Wir stützen uns auf das Wort des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): ‚Wenn ich nicht für meine Gemeinde (…; s.o.)‘ (Al-Buchârî, Muslim). Damit ist gemeint: ‚Ich hätte es als tatsächliche Pflicht verkündet‘, denn eine Schwierigkeit ist mit einer Pflicht verbunden und nicht mit einer reinen Empfehlung (mandûb).“
Und Allâh weiß es am besten!