Insulin-Spritze beeinträchtigen das Fasten nicht Fatwâ-Nummer: 25782
- Fatwâ-Datum:6-6-2017
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Meine Schwiegermutter leidet seit Jahren an Diabetes. Dennoch pflegte sie zu fasten. Dieses Jahr aber ist ihre Krankheit schlimmer geworden und der Arzt hat ihr dreimal am Tag eine Insulin-Spritze verordnet. Sie ist 74 Jahre alt. Lässt diese Spritze das Fasten ungültig werden? Und ist sie überhaupt verpflichtet zu fasten?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Insulin-Spritzen lassen das Fasten nicht ungültig werden, da es sich dabei weder um Essen und Trinken handelt noch dem Essen und Trinken gleichkommt. Die Ausgangsgrundlage ist die Gültigkeit des Fastens. Daher gilt dieser grundsätzliche Zustand nur als aufgehoben, wenn es einen Beleg dafür gibt. Folglich ist ihr Fasten gültig.
Sollte jedoch deine Schwiegermutter laut Auskunft eines vertrauenswürdigen Arztes durch das Fasten einen Schaden erleiden, dann darf sie das Fasten unterlassen und stattdessen für jeden Tag einen Bedürftigen speisen. Denn Allâh der Erhabene sagt:
„... Und denjenigen, die es zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines mittellosen Bedürftigen [Miskîn] auferlegt...“ (Sûra 2:184).
Ibn Abbâs sagte: „Eine Ausnahmegenehmigung wurde offenbart für einen alten Mann und eine alte Frau, die nicht imstande sind zu fasten. Folglich speisen sie für jeden Tag einen.“ (Überliefert von Al-Buchârî).
Und Allâh weiß es am besten!