Frage
As-Salâmu alaikum wa Rahmatullâhi wa Barakâtuh!
Ich möchte eine Frage über die an mich gerichteten Scheidungserklärung durch meinen Mann stellen. Er hat zu mir nach einem Streit am Telefon gesagt: „Du bist dreifach geschieden!“ Daraufhin hat er aufgelegt und ich habe ihn dann aufgefordert, zum Gericht zu gehen, um die Scheidung bestätigen zu lassen. Sodann gab man mir ein Dokument, das bestätigt, dass ich von meinem Gatten auf endgültige, unwiderrufliche Weise geschieden bin. Er hat nur einmal zu mir gesagt „[Du bist] geschieden“. Ist es korrekt, dass ich nur zu ihm zurückkehren darf, wenn ich einen anderen Mann heirate [und dieser mich daraufhin verstößt]? Es ist zu beachten, dass der Richter damals mit anderen Menschen beschäftigt war und nicht nach den Umständen, unter denen die Scheidung stattfand, gefragt hat. Mein Mann sagte nämlich zu mir einmal: „Du bist dreifach geschieden.“
Antwort
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Was dieser Ehemann praktizierte, wird als Talâq Bid'î [eine der Sunna widersprechende Art von Scheidung] bezeichnet. ’Diese Art der Scheidung erfolgt, indem der Ehemann seine Frau dreifach in einem Satz für geschieden erklärt oder sie [die Scheidung] während der Menstruation vollzieht oder im Zustand der rituellen Reinheit [außerhalb der Menstruation], nachdem er ihr [nach Ende der Menstruation] bereits beigeschlafen hat. Und wer dies tut, der hat sich gemäß übereinstimmender Meinung der Gelehrten Allâh dem Erhabenen und Seinem Gesandten widersetzt.
Was die Gültigkeit der dreifachen Scheidung betrifft, so gilt sie laut Mehrheit der Gelehrten unter den Anhängern der vier sunnitischen Rechtschulen und derer, die ihnen zustimmten, als rechtsgültig.
Doch einige Gelehrte vertreten die Meinung, dass sie sich nicht verwirkliche und dass die drei [Scheidungen], die mit einer Aussage ausgesprochen werden, als eine einzige Scheidung gelte. Dies vertraten auch der Scheich des Islâm Ibn Taimiya und Ibn Al-Qayyim vertraten und dies wird heutzutage in den Scharia-Gerichten in den islâmischen Ländern oft angewandt. Und beide Parteien haben Belege.
Da nun die Fragestellerin zum Richter gegangen ist und er ihr ein Dokument gegeben hat, in dem die Scheidung und die Verwirklichung der dreifachen Scheidung bestätigt werden, so gilt diese Scheidung als zustande gekommen. Denn das Urteil des Richters behebt den Meinungsunterschied in Fällen, zu denen es keinen expliziten Beweistext gibt, dessen Authentizität und Bedeutung definitiv und eindeutig sind.
Und Allâh weiß es am besten!