Festlegung der Zeit der Morgendämmerung für das Fasten durch einen zuverlässigen Kalender Fatwâ-Nummer: 261643
- Fatwâ-Datum:11-3-2024
- Bewertung:
Ich lebe in Deutschland und bin etwas verwirrt über die Anfangszeit des Fastens. Ich dachte, dass die Fastenzeit von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang dauert. Das Morgengebet ist aber hier ungefähr um 3:51 Uhr und der Sonnenaufgang um 4:55 Uhr. Mir ist aufgefallen, dass ich draußen die Farben unterscheiden kann und zwar bereits vor Sonnenaufgang. Wenn ich also die Regel anwende, dass der weiße Faden vom schwarzen Faden zu unterscheiden sei, dann ist dies bereits vor der genannten Zeit des Sonnenaufgangs möglich.
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Imsâk-Zeit (Zeitraum, in dem zu fasten ist; AdÜ) erstreckt sich von der wahren Morgendämmerung, d. h. von der Zeit, wenn die Gebetsrufer zum Fadschr-Gebet rufen, bis zum Sonnenuntergang. Sie beginnt also nicht – wie du geschrieben hast – mit dem Sonnenaufgang (Schurûq). Allâh der Allmächtige sagt: „Und esst und trinkt, bis sich für euch der weiße vom schwarzen Faden der Morgendämmerung klar unterscheidet! Hierauf vollzieht das Fasten bis zur Nacht!“ (Sûra 2:187). Der Ausdruck „weißer und schwarzer Faden“ bezeichnet aber die Helligkeit des Tages und die Dunkelheit der Nacht, denn so hat es der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) erklärt!
Wenn es dir nicht möglich ist, die Zeit der wahren Morgendämmerung (Al-Fadschr As-sâdiq) herauszufinden, so richtest du dich nach der Aussage einer verlässlichen Person, die dir die Zeit der Morgendämmerung mitteilt. Du kannst auch einen zuverlässigen Kalender nehmen (z. B. den „Umm-Al-Qurâ-Kalender“) und dich hier nach der Fadschr-Zeit richten. Für das Fasten enthältst du dich ab der dort für Fadschr angegebenen Zeit von Essen und Trinken.
Und Allâh weiß es am besten!