Üble Nachrede, Klatsch, Verleumdung und Neid: Umgang mit Menschen, die nicht davon ablassen Fatwâ-Nummer: 264202
- Fatwâ-Datum:22-8-2022
- Bewertung:
Soll man sich von Menschen fernhalten, wenn diese keine Reue zeigen bei übler Nachrede, und Klatsch und in ihren Zusammenkünften Neid, Verleumdungen und Lügen verbreiten?
Ebenso: Ist das Besuchen des Onkels väterlicherseits ein Teil der notwendigen Pflege der Verwandtschaftsbande?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Kein vernünftiger Mensch, der sich darum bemüht, die Zufriedenheit Allâhs an die oberste Stelle zu setzen, darf sich in solche Zusammenkünfte begeben, es sei denn, er möchte dort die Menschen von ihrem Fehlverhalten abbringen. Wenn sie dies nicht akzeptieren, dann muss man solche Versammlungen meiden. Stattdessen beschäftigt man sich mit dem Qurân, dem Erwerb von Wissen, dem Dhikr (Gottgedenken) und der Einladung zu Allâh dem Erhabenen.
Wenn aber jemand sich zu solchen Leuten lediglich setzt, um sie von Bösem abzuhalten und zum Guten aufzurufen, so trifft ihn in-schâ Allâh nichts von dieser verwerflichen Sünde. Dies gilt, wenn er seiner Verpflichtung zu aufrichtigem Rat nachkommt und deswegen auch mit diesen Personen zusammensitzt, die gerade eine solche Sünde begehen. Dabei muss er das Ziel verfolgen, gute Ratschläge zu geben, sie ermahnen, das Gute gebieten und das Verwerfliche untersagen.
Allâh der Erhabene sagt: „Und wenn du diejenigen siehst, die auf Unsere Zeichen (spottend) eingehen, so wende dich von ihnen ab, bis sie auf ein anderes Gespräch eingehen. Und wenn dich der Satan nun vergessen lässt, dann sitze nicht, nachdem du dich (daran) erinnert hast, mit dem ungerechten Volk zusammen. Denjenigen, die gottesfürchtig sind, obliegt in keiner Weise, sie zur Rechenschaft zu ziehen, sondern nur die Ermahnung, auf dass sie gottesfürchtig werden mögen“ (Sûra 6:68-69).
As-Sa‘dî erklärt: „Dieses Verbot gilt für denjenigen, der sich nicht um Gottesfurcht bemüht, mit ihnen zusammen die gleichen verbotenen Worte äußert und die gleichen Handlungen begeht, und bei ihrem Verhalten schweigt, ohne es offen zu missbilligen. Wenn er sich jedoch in Gottesfurcht bemüht, ihnen das Gute aufzutragen und sie vom Bösen – also von ihrer schlechten Rede – abzuhalten, so gilt ein solches Zusammensitzen nicht mehr als schlecht. Zumindest wird es leichter bewertet, und das wäre dann keine Sünde mehr für ihn. Daher sagt Allâh: „Denjenigen, die gottesfürchtig sind, obliegt in keiner Weise, sie zur Rechenschaft zu ziehen, sondern nur die Ermahnung, auf dass sie gottesfürchtig werden mögen“ (Sûra 6:69). Das heißt: Sie sollen sie ermahnen und ihnen gut zureden, dass sie gottesfürchtig werden. Hierin liegt ein Beleg dafür, dass man beim Ermahnen auf eine solche Art sprechen muss, dass es am ehesten zum Ziel der Taqwâ führt. Auch liegt hierin ein Hinweis darauf, dass Ermahnung und Predigt pflichtmäßig zu unterlassen sind, wenn dies bei dem Ermahnten nur noch zu weiteren Übel führen würde. Wenn etwas einem Ziel schadet, dann muss man hiervon Abstand nehmen.“
Zur Frage nach dem Besuchen des Onkels väterlicherseits: Ein solcher Besuch gehört zu den wichtigsten Formen der Pflege der Verwandtschaftsbande. Der Onkel väterlicherseits ist hier wie der Vater. Man muss ihm Ehre und Respekt erweisen und die Verbindung zu ihm aufrechterhalten. Im „Sahîh Muslim“ und anderen Quellen wird vom Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) überliefert: „Umar, weißt du nicht, dass der Onkel väterlicherseits eines Mannes genauso wie sein Vater ist?“
Imâm An-Nawawî kommentiert diesen Hadîth folgendermaßen: „Er ist dem Vater gleichzusetzen und darin liegt für den Onkel väterlicherseits eine große Würdigung seines Rechts.“
Imâm al-Munâwî schreibt in „Faid Al-Qadîr“: „Der Respekt vor ihm (dem Onkel) ist wie der Respekt vor ihm (dem Vater). Und das Gleiche gilt für ungebührliches Verhalten. Hierin liegt eine Aufforderung, das Recht des Onkels väterlicherseits zu wahren, und ihm in Fragen des Gehorsams und dem Unterlassen von Widersetzlichkeit den gleichen Wert zukommen zu lassen.“
Und Allâh weiß es am besten!