Man kann den Sohn bedenkenlos unterstützen, selbst wenn er nicht betet Fatwâ-Nummer: 26512
- Fatwâ-Datum:22-5-2017
- Bewertung:
Ich habe ein Geschäft, in dem mein Sohn als erster Geschäftsführer tätig ist. Der Laden muss renoviert werden und das kostet einiges. Mein Sohn geht verantwortungsvoll mit dem Geld um, ist aktiv, fürchtet Allâh und begeht meines Wissens keine verbotenen Dinge oder Freveltaten.
Sein und unser Ruf unter den Menschen sind gut, Al-Hamdu lillâh! Alles im Geschäft ist erlaubt. Allerdings betet er nicht. Nicht, weil er die Pflicht leugnet, sondern aus Faulheit und Trägheit.
Meine Frage lautet: Ist es islâmisch korrekt, ihm das nötige Geld für die notwendige Renovierung des Geschäfts zu geben, in der Hoffnung darauf, dass er sich bessert und es Gewinn einbringt? Im jetzigen Zustand wirft das Geschäft nämlich keinen Gewinn ab, sondern befindet sich nur in der Verlustzone.
Ist es islâmisch korrekt, ihn mit dem nötigen Geld zu unterstützen, obwohl ich weiß, dass er nicht betet? Möge Allâh Sie segnen! Vielen herzlichen Dank!
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Du kannst deinem Sohn, der nicht betet, bedenkenlos Geld geben, um ihm dabei zu helfen, sein Geschäft zu verbessern und, so Allâh will, Profit zu erzielen. Dies gilt, solange du denkst, dass es ihm nützt und es keine Geldverschwendung ist. Du kannst es dazu nutzen, ihm zu raten und ihn zu Allâh einzuladen, damit er zu Ihm zurückkehrt und sich an Ihn bindet. Wer den Islâm vernachlässigt, hat keinen Anteil daran, wie es der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Gewiss, zwischen dem Menschen und dem Schirk (Verehrung anderer neben Allâh) und dem Kufr ist die Unterlassung des Gebets!“
Dass er nicht betet, kann sogar der Grund für seine Armut und den verwehrten Lebensunterhalt sein. Von Thaubân ist überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: Nur Güte verlängert das Leben. Und nur das Bittgebet ändert die Bestimmung. Und dem Mann wird gewiss der Lebensunterhalt auf Grund der Sünde verwehrt, die er begangen hat.“ (Überliefert von Ahmad und Ibn Mâdscha). Al-Albânî sagte: Der Hadîth ist hasan, außer die Worte„... Und dem Mann wird gewiss ...“.
Wir raten dir dazu, häufig Bittgebete für die Rechtleitung deines Sohnes zu sprechen. Möge Allâh uns, ihm, dir und allen Muslimen dieser Welt Rechtleitung und Erfolg schenken!
Und Allâh weiß es am besten!