Es ist dem geschlechtsreifen Neffen nicht erlaubt, sich mit deiner Ehefrau allein aufzuhalten Fatwâ-Nummer: 26753
- Fatwâ-Datum:12-9-2019
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Allâh hat mir keine Kinder beschert. Ich habe jedoch Neffen - der Sohn meiner Schwester, der mit mir lebt, seit er acht Monate alt ist. Er ist jetzt sechs Jahre alt. Zudem möchte ich euch mitteilen, dass ich ihn nicht adoptiert habe. Wie verfahre ich dann mit ihm, wenn er das Alter der Pubertät erreicht, wenn er für meine Ehefrau zu einem Fremden [ein zum Heiraten mit der Frau nicht verwehrt] wird?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wir danken dir für dein gutes Verhalten gegenüber diesem Waisenkind. Wisse, dass die Bürgschaft für Waisen eine immense Belohnung von Allâh zur Folge hat! Und zweifelsohne wird jemand, dem Allâh der Erhabene und Majestätische es gelingen lässt, die Fürsorge für eine Waise und deren finanzielle Unterstützung miteinander zu kombinieren, von Ihm die beste Vergütung und Belohnung erlangen.
Was seinen Zustand nach der Pubertät anbelangt, so gilt, dass es sich geziemt, dass zwischen euch beiden eine ununterbrochene Liebe bestehen bleibt, so wie es zuvor gewesen ist. Der Unterschied wird lediglich sein, dass es ihm nicht gestattet ist, sich allein und isoliert mir deiner Ehefrau aufzuhalten, da er kein naher, männlicher, nicht zum Heiraten erlaubter Verwandter [Mahram] deiner Gattin und auch nicht ihr Milchkind ist, und auch nicht, etwas von ihrem Körper zu sehen, da sie für ihn eine fremde Frau ist. Die Grundlage dafür sind die Worte Allâhs des Majestätischen und Erhabenen: „O Prophet, sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen etwas von ihrem Überwurf über sich herunterziehen. Das ist eher dafür geeignet, dass sie erkannt und so nicht belästigt werden. Und Allâh ist Allvergebend und Barmherzig.“ (Sûra 33:59).
Und auch Seine folgenden Worte: „[...] und sie sollen ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen, denen, die ihre rechte Hand besitzt, den männlichen Gefolgsleuten, die keinen (Geschlechts)trieb (mehr) haben, den Kindern, die auf die Blöße der Frauen (noch) nicht aufmerksam geworden sind.“ (Sûra 24:31).
Hierzu gehört auch die Aussage des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Ein Mann und eine Frau sollen sich nicht allein aufhalten, es sei denn mit einem Mahram.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim).
Und Allâh weiß es am besten!