Teilnahme an politischen Veranstaltungen aus islâmischer Sicht Fatwâ-Nummer: 26772
- Fatwâ-Datum:12-3-2017
- Bewertung:
Darf man an studentischen Veranstaltungen teilnehmen, die sich Politik zum Gegenstand nehmen?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Islâmisch gesehen gibt es dagegen nichts einzuwenden, dass man an studentischen oder anderen sozialen oder politischen Veranstaltungen teilnimmt, wenn diese im islâmischen Rahmen stattfinden und wenn daraus keine Schäden entstehen, die größer sind als der erhoffte islâmische Nutzen durch die Teilnahme an solchen Veranstaltungen.
Die Teilnahme von Jugendlichen an derartigen Veranstaltungen zeigt, dass unsere Religion wahr ist, da sie erklärt, dass diese Religion ein umfassendes Programm aus Anbetungshandlungen, Handel, Politik, Wirtschaft und anderem bietet.
Durch die Teilnahme werden die Jugendlichen lernen, Verantwortung zu tragen und sich daran zu gewöhnen, dass sie die Aufgaben der Aufsichtsbehörden, das Gebieten des Guten und das Verbieten des Verwerflichen, die Erteilung des guten Rates für jeden Muslim, den Zivildienst und das Tragen von Verantwortung im Dienste ihrer Religion und Umma übernehmen.
Und Allâh weiß es am besten!