Darf der Metzger in seiner Arbeitskleidung beten? Fatwâ-Nummer: 26802
- Fatwâ-Datum:11-4-2017
- Bewertung:
Inwiefern beeinträchtigt Blut die rituelle Reinheit? Sprich: Darf ein Metzger in seiner mit Blut befleckten Arbeitskleidung beten? Möge Allâh Sie dafür mit Gutem belohnen!
Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Nach der Meinung der Gelehrtenmehrheit ist das Blut rituell unrein. Imâm Al-Qurtubî () sagte in seinem Qurânkommentar über den Vers Verboten ist euch (der Genuss von) Verendetem, Blut,…: „die Gelehrten sind sich darüber einig, dass das Blut rituell unrein und (der Genuss davon) verboten ist, es darf weder eingenommen noch irgendwie verwendet werden. Der malikitische Gelehrte Ibn Chuwaizi-Mandâd sagte: Blut ist harâm, solange es zu beseitigen ist, aber wenn es unter normalen Umständen nicht zu beseitigen ist, dann wird darüber hinweggesehen, wie z.B. Blut, das (nach dem Schächten) im Fleisch und in den Blutgefäßen des Tieres verbleit. Mit wenig Blut auf der Kleidung darf man auch beten.“
Man soll aber zur Kenntnis nehmen, dass nur dasjenige Blut, das aus den Schlachttieren beim Schächten austritt, die Kleidung, den Körper oder ähnliches rituell verunreinigt, da Allâh der Erhabene sagt: „Sag: Ich finde in dem, was mir (als Offenbarung) eingegeben wurde, nichts, das für den Essenden zu essen verboten wäre, außer es ist Verendetes oder ausgeflossenes Blut“ (Sûra 6:145).
Dazu sagte Dr. Wahba Az-Zuhailî: „Das ausgeflossenes Blut ist das flüssige Blut, das bei der Schächtung aus den Adern des Schlachttiers herausströmt. Das ist ein Beweis dafür, dass nur flüssiges Blut harâm (also rituell unrein) ist. Ibn Abbâs sagte: Damit ist das Blut gemeint, das aus den lebenden Schlachttieren aus ihren Adern fließt. Dazu gehört demnach weder das geronnene Blut wie das in Leber oder Milz, da beide fest sind, noch das nach der Schächtung im Fleisch verbleibende Blut, noch was in den Blutgefäßen nach der Schlachtung verbleibt, denn all das ist kein ausgeflossenes Blut.“
Daher weißt du, dass du nicht in der Kleidung beten darfst, die mit dem während der Schächtung austretenden Blut stark beschmutzt wurde, außer wenn du die Blutflecken abwäschst. Wenn das Blut, das deine Kleidung beschmutzt hat, jedoch Blut ist, das nach der Schächtung im Fleisch und in den Blutgefäßen verblieben ist, dann macht es deine Kleidung nicht rituell unrein und du darfst darin beten. Wir empfehlen dir aber, saubere Kleidung für das Gebet bereit zu halten.
Und Allâh weiß es am besten!