Man kann ohne Bedenken im Ramadân tagsüber Deodorant und Moschus verwenden Fatwâ-Nummer: 26869
- Fatwâ-Datum:26-4-2021
- Bewertung:
1. Wie ist Männern und Frauen das Verwenden von Deodorant oder Moschus im Fastenmonat zu beurteilen?
2. Wie ist das Hören von Musik im Monat Ramadân zu beurteilen?
3. Wie ist es zu beurteilen, dass Frauen im Ramadân Hosen tragen?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Es gibt nichts daran auszusetzen, dass ein Mann oder eine Frau Deodorant oder Moschus für ihre Kleidung oder ihren Körper verwenden, da diese Dinge keine feste Substanz haben. Was das Fasten ungültig werden lässt, sind Dinge, die eine feste Substanz haben und in das Körperinnere gelangen.
Das Hören von Musik ist harâm und verwerflich, wobei es unerheblich ist, ob dies im Ramadân oder außerhalb des Ramadân erfolgt. Zudem gehört es zu den Faktoren, die das Herz krank und hart werden lassen und es vom Gedenken Allâhs abhalten.
Außerdem darf eine Frau weder im Ramadân noch zu einer anderen Zeit Hosen anziehen, außer wenn sie ausschließlich mit ihrem Mann zusammen ist, weil die Hosen zumeist eng sind und die Körperform klar erkennbar machen.
Sollte die Hose jedoch weit und verdeckend sein, dann ist es der Frau erlaubt, damit vor Frauen zu erscheinen, auch wenn für eine Frau Anstand angebrachter ist.
Wir machen darauf aufmerksam, dass das Fasten einer Person, die Musik hört, und einer Frau, die vor fremden Männern eine Hose trägt, gültig ist, auch wenn sie dadurch eine Sünde begeht, die Allâh verbietet.
Und Allâh weiß es am besten!