Meinung des Islâms zur Entrichtung der Zakâ Al-Fitr zu Da'wa-Zwecken Fatwâ-Nummer: 26942
- Fatwâ-Datum:7-6-2018
- Bewertung:
Ist es erlaubt, die Zakâ Al-Fitr für Da'wa-Zwecke zu entrichten?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Empfänger der Zakâ Al-Fitr sind die Empfänger der Zakâ, die in folgendem Vers der Sûra At-Tauba erwähnt werden:
„Die Almosen sind nur für die Armen, die Bedürftigen, diejenigen, die damit beschäftigt sind, diejenigen, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen, (den Loskauf von) Sklaven, die Verschuldeten, auf Allâhs Weg und (für) den Sohn des Weges, als Verpflichtung von Allâh. Allâh ist Allwissend und Allweise.“ (Sûra 9:60).
Diejenigen unter diesen Empfängern, denen man es bevorzugter Weise geben sollte, sind die Armen und Bedürftigen. Denn Ibn Abbâs sagte:
„Allâhs Gesandter (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) schrieb die Zakâ des Fastens vor, und zwar für den Fastenden als Läuterung von törichtem Gerede und obszönem Benehmen und für die Bedürftigen als Speise. Wer sie vor dem Fest-Gebet entrichtet, dann ist es nichts außer eine angenommene Zakâ. Und wer sie nach dem Fest-Gebet entrichtet, dann ist es nichts außer irgendein Almosen.“ (Überliefert von Abû Dâwûd, Ibn Mâdscha und Ad-Dâraqutnî.)
Der einladende Aufruf zu Allâh gehört nicht zum Kreis der Empfangsberechtigten der Zakâ.
Daher gilt also Folgendes: Es ist nicht erlaubt, die Zakâ des Fastenbrechens zum Zweck des einladenden Aufrufs zum Islâm zu entrichten.
Und Allâh weiß es am besten!