Die rituelle Gebetswaschung erneuern oder den Eröffnungs-Takbîr erreichen? Fatwâ-Nummer: 27110
- Fatwâ-Datum:12-4-2017
- Bewertung:
Ein Bruder erneuert gerne seine rituelle Gebetswaschung zu jedem Gebet, auch wenn das Gebet schon begonnen hat, und so verpasst er ein oder gar zwei Rak’as hinter dem Imâm. Wie ist es islâmisch zu beurteilen, die Gebetswaschung zu erneuern, wenn bereits gebetet wird?
Möge Allâh Sie dafür mit Gutem belohnen!
Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Erneuerung der rituellen Gebetswaschung für jedes Gebet ist zweifellos eine gute Tat, da Abû Huraira berichtete, dass der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wäre es nicht eine zu große Last für meine Umma, so hätte ich sie angewiesen, sich für jedes Gebet rituell zu waschen.“ Überliefert von Ahmad mit einer guten Überlieferungskette. Und Anas berichtete: „Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) pflegte zu jedem Gebet die rituelle Gebetswaschung durchzuführen.“ Überliefert von Ahmad und Al-Buchârî.
Man soll sich aber nicht durch die Erneuerung der rituellen Gebetswaschung von dem Eröffnungs-Takbîr mit dem Imâm beim Gemeinschaftsgebet ablenken lassen. In diesem Fall beschäftigt man sich zwar mit einer guten Tat, versäumt aber die bessere. Weitaus schlimmer ist es jedoch, wenn man dadurch eine Rak’a (Gebetsabschnitt) oder zwei versäumt.
Der Eröffnungs-Takbîr mit dem Imâm ist nämlich besser als die Erneuerung der rituellen Gebetswaschung. Anas berichtete, dass der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer vierzig Tage lang das Gebet in Gemeinschaft verrichtet und dabei den Eröffnungs-Takbîr nicht versäumt, der erhält zwei Freisprüche: einen Freispruch vom Höllenfeuer und einen Freispruch von der Heuchelei.“ Überliefert von At-Tirmidhî mit guter Überlieferungskette.
Wenn das Gemeinschaftsgebet beginnt, dann ist kein anderes Gebet zu verrichten, da der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wenn die Iqâma zum Gebet ertönt, dann gibt es kein anderes Gebet als das zu verrichtende Pflichtgebet.“ Wenn das für das freiwillige Gebet gilt, dann umso mehr für die Erneuerung der rituellen Gebetswaschung.
Manchmal betört der Satan einen Muslim dazu, die rituelle Gebetswaschung zu jedem Gebet zu vollziehen, weil sie ja eine Sühne für die schlechten Taten ist und den Rang der Person erhöht! Aber er will ihn dadurch um die Belohnung für den Eröffnungs-Takbîr oder für das Gemeinschaftsgebet bringen, und das gehört zur List des Satans. Dazu sagte der Imâm Ibn Al-Qayyim: „Der Satan kann dem Menschen dutzende Wege zum Guten zeigen, um ihm nebenbei einen Weg zum Bösen zu zeigen, oder um ihn von einer guten Tat abzulenken, die siebzig Mal besser ist als die gute Tat, zu der ihn der Satan führt.“
Und Allâh weiß es am besten!