Dem Gebetsrufer nachsprechen oder mit dem Gedenken Allâhs (Dhikr) und der Rezitation fortfahren Fatwâ-Nummer: 27123
- Fatwâ-Datum:11-5-2017
- Bewertung:
Wenn jemand dem Qurân zuhört und der Gebetsrufer zum Gebet ruft, soll man dann dem Qurân zuhören oder dem Gebetsruf?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wenn der Gebetsrufer zum Gebet ruft, während du den Qurân liest, Allâhs gedenkst oder ein Buch liest, unterlässt du all dies und sprichst den Gebetsruf nach, weil Al-Buchârî in seinem Sahîh-Werk von Abû Sa'îd Al-Chudrî überlieferte, dass der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: "Wenn ihr den Ruf hört, dann sagt, was der Gebetsrufer sagt!" Zudem ist der Gebetsruf eine zeitlich gebundene Anbetungshandlung, die verpasst werden kann, wohingegen die Zeit der Qurân-Rezitation oder des Gedenken Allâhs nicht versäumt werden kann. Dieses Indiz zeigt, dass das Vorzüglichere, und das ist hier das Nachsprechen des Gebetsrufs, angebrachter ist als die – in dieser Situation – weniger vorzügliche Handlung, in diesem Fall die Qurân-Rezitation. Einige Gelehrte, wie etwa die Hanafiten, meinen sogar, dass es Pflicht ist, den Gebetsruf nachzusprechen, weil dies dem Wortlaut des erwähnten von Abû Sa'îd überlieferten Hadîthes entspricht.
Die wahrscheinlichere Meinung ist, dass dies nach Meinung der Mehrheit der Gelehrten erwünscht ist, weil Muslim und andere überlieferten, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) einen Gebetsrufer hörte. Als dieser "Allâhu akbar" sagte, sagte der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): "Gemäß der angeborenen Veranlagung" und als der Gebetsrufer rief "Aschhadu" (ich bezeuge), sagte er (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): "Er wird das Feuer verlassen." Da der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) hier etwas anderes sagte als der Gebetsrufer, weiß man, dass diese Anweisung eine Empfehlung ist. Es gibt darüber hinaus noch weitere Belege außer diesen Hadîth dafür, dass dies empfohlen ist. Dies alles gilt nur dann, wenn man nicht gerade betet.
Ruft der Gebetsrufer, während du betest, sollst du nach der Mehrheit der Gelehrten dein Gebet vollenden und nicht den Gebetsruf nachsprechen, denn der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: "Im Gebet ist wahrhaftig eine Beschäftigung!" (Überliefert von Al-Buchârî).
Und Allâh weiß es am besten!