Erwiderung des Friedensgrußes während der Predigt Fatwâ-Nummer: 27158
- Fatwâ-Datum:11-5-2017
- Bewertung:
Ist es erlaubt während der Predigt des Freitagsgebets zu sprechen, auch wenn es nur die Frage nach der Gebetsrichtung ist, wenn man das Gebet zur Begrüßung der Moschee verrichten will, oder die Erwiderung des Friedensgrußes, wenn mich jemand begrüßt? Sollte es nicht erlaubt sein zu sprechen, bitten wir um entsprechende Hadîthe oder Überlieferungsketten. Vielen Dank für diesen Service!
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Dem Prediger freitags zuzuhören ist laut der überwiegenden Meinung der Gelehrten Pflicht, weil der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: "Sagst du zu deinem Gefährten freitags: Sei still!, während der Imâm die Predigt hält, hast du bereits gesprochen." (Überliefert von Muslim, At-Tirmidhî, An-Nasâ'î und Abû Dâwûd). Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte ebenfalls: "Wer Schweig! sagt, hat bereits gesprochen, und wer spricht, der hat keinen Anteil am Freitagsgebet." (Überliefert von Ahmad und Abû Dâwûd, Al-Hâfidh Ibn Hadschar sagte, diese Überlieferungskette ist akzeptabel).
Wenn es also schon zu viel ist, "Sei still!" zu sagen, obwohl man hier Gutes gebietet, so sind alle anderen Worte erst recht zu viel. Sprechen ist nur im Notfall oder bei dringendem Bedarf gerechtfertigt, wie etwa um einen Fehler des Predigers zu korrigieren oder eine Person vor einer lebensgefährlichen oder sehr schädlichen Sache zu warnen.
Die Frage nach der Gebetsrichtung während der Freitagspredigt ist jedoch überflüssig, zumal der Prediger sich meistens nicht direkt in Gebetsrichtung befindet.
Zum Erwidern des Friedensgrußes: Die wahrscheinlichere Meinung ist, dass man ihn nicht erwidern soll, weil die Hadîthe über die Verpflichtung zum Zuhören allgemein sind. Dies ist die Meinung der Malikiten, Hanafiten und zudem eine der überlieferten Meinungen von As-Schâfi'î und Ahmad.
Imâm An-Nawawî () sagte über das Bittgebet für den Niesenden während der Predigt, dass es hierüber drei Meinungen gebe und dass die renommierte Meinung das Verbot sei, ebenso verhalte es sich beim Erwidern des Friedensgrußes. Einige Gelehrte waren der Meinung, dass man den Gruß mit einem Handzeichen erwidern soll, wie du mit einem Handzeichen antwortest, wenn jemand dich begrüßt, während du betest. Letzteres ist authentisch vom Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) überliefert. Dies scheint am ehesten der Wahrheit zu entsprechen.
Und Allâh weiß es am besten!