Gebet auf dem Liegeplatz eines Hundes Fatwâ-Nummer: 27392
- Fatwâ-Datum:23-5-2017
- Bewertung:
Ich bin ein Muslim, der in Europa lebt, und mein Kollege bringt seinen Hund mit zur Arbeit. Im Schichtsystem ist es üblich, dass jeder allein arbeitet. Ich betete an einem Ort am Arbeitsplatz, bis ich einen Hund sah, der an diesem Platz schlief, wenn ich am Arbeitsplatz erschien. Deshalb begann ich, an einem anderen Ort zu beten, doch erfuhr ich im Nachhinein, dass der Hund seinen Platz wechselt und sich hinlegt, wo es ihm gefällt, vielleicht auch dort, wo ich bete. Wie ist mein Gebet am Arbeitsplatz zu beurteilen? Möge Allâh es euch mit mit dem Besten vergelten!
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Dass der Hund über eine Stelle läuft oder sich dort legt, hindert nicht daran, dort zu beten, solange man keinen Hundespeichel, -urin, -kot oder -schweiß berührt. In diesem Fall wäre das Gebet ungültig, weil die rituelle Reinheit des Ortes eine Voraussetzung für die Gültigkeit des Gebets ist.
Wer wissentlich an einem rituell unreinen Platz betet, dessen Gebet ist ungültig und muss wiederholt werden. Weiß man jedoch nicht, dass dort etwas rituell Unreines ist und dies erst nach dem Gebet erfährt, muss man das Gebet nicht wiederholen.
Verschwindet der rituell unreine Stoff durch Sonneneinstrahlung, Wind oder Auflösung, so darf man dort beten.
Von Ibn Umar ist überliefert: "Die Hunde kamen und gingen in der Moschee des Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) und urinierten dort. Man goss kein Wasser darüber." (Überliefert von Al-Buchârî).
Es ist bekannt, dass ein rituell unreiner Stoff abgewaschen werden muss, wenn er bleibt. Du kannst auch einen Gebetsteppich mit zur Arbeit nehmen, wenn es dort keinen rituell reinen Ort gibt.
Und Allâh weiß es am besten!