Diese Art von Beziehung ist auf jeden Fall harâm Fatwâ-Nummer: 27530
- Fatwâ-Datum:11-12-2016
- Bewertung:
Ich bin seit acht Monaten mit jemandem befreundet. Wir haben uns versprochen,
uns nicht zu trennen und sehnen uns ständig nacheinander. Wir versprachen uns gegenseitig,
Eheleute zu sein. Deshalb entwickelte sich unsere Beziehung so weit, dass es zu
sexuellen Handlungen kam. Es kam nicht zum Geschlechtsverkehr selbst, jedoch zu
allem anderen. Nimmt Allâh diese Versprechen an? Ist diese Beziehung harâm oder
nicht?
Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Zweifelsfrei ist diese schlimme Art von Beziehung harâm, da sie letztendlich zum Begehen noch schlimmerer verbotener Handlungen führt. Und genau das ist auch zwischen dir und der von dir erwähnten Person geschehen. So etwas ist verboten, weil Allâh der Hocherhabene die traute Zweisamkeit mit einer fremden (zur Heirat erlaubten) Frau und sogar sie anzuschauen verbietet. Dadurch verschließt sich der Verführung und dem Verbotenen Tür und Tor. Der Erhabene sagt: „Sag zu den gläubigen Männern, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten. Das ist lauterer für sie. Gewiss, Allâh ist Kundig dessen, was sie machen. Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten…“ (Sûra 24:30-31).
In jedem Fall seid ihr beide dazu verpflichtet, diese Sünden zu bereuen, euch fest vorzunehmen, sie nicht wieder zu begehen und euch voneinander zu trennen! Ihr müsst beide viele fromme Taten verrichten, damit Allâh der Hocherhabene eure Reue möglicherweise annimmt! Der Erhabene verspricht denjenigen, die bereuen, ihre Reue anzunehmen. Der Erhabene sagt: „Sag: O Meine Diener, die ihr gegen euch selbst maßlos gewesen seid, verliert nicht die Hoffnung auf Allâhs Barmherzigkeit. Gewiss, Allâh vergibt die Sünden alle…“ (Sûra 39:53).
Und Allâh weiß es am besten!