Arten vorgeschriebenen und freiwilligen Fastens
Fatwâ-Nummer: 27716

  • Fatwâ-Datum:2-3-2024
  • Bewertung:

Frage

Welche Arten von Fasten gibt es?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Wisse, dass es in der Scharîa zehn Arten von Fasten gibt:

Neun davon sind vorgeschrieben, nämlich: Ramadânfasten, Gelübdefasten, Eidbruchfasten, Dhihâr-Fasten, Fasten als Sühne bei Totschlag, Fasten auf der Pilgerfahrt bei Tamattu und Ihsâr (Abbruch der Pilgerfahrt; AdÜ), Sühnefasten für das Töten von Wild (auf der Pilgerfahrt) und Fidya-Fasten eines Pilgers.

 

Zu diesen Arten gehören:

- Solche, bei denen eine ununterbrochene Reihenfolge zu beachten ist – auch wenn das Fasten nachgeholt wird (Qadâ): Diese sind das zweimonatige Fasten zur Sühne von Dhihâr (Rückenschwur, eine unerlaubte Form der Trennung von der Ehefrau; AdÜ), das Fasten als Sühne bei Totschlag und bei Fastenbruch durch die geschlechtliche Beziehung im Ramadân.

- In einem anderen Fall ist das ununterbrochene Fasten verpflichtend, außer wenn entschuldigende Gründe wie Krankheit oder Reise vorliegen, während es beim Nachholen (Qadâ) nicht verpflichtend ist. Das gilt für das Fasten im Ramadân.

- Bei einigen Arten ist das Unterbrechen vorgeschrieben. Dies gilt für Tamattu-Fasten auf dem Haddsch: drei Tage auf dem Haddsch und sieben Tage, wenn der Pilger in sein Land zurückkehrt ist.

- Bei einigen Arten ist die ununterbrochene Reihenfolge erwünscht: bei nachgeholtem Fasten aus dem Ramadân und dreitägigem Fasten bei Eidbruch. Andere meinten, dass die Abfolge vorgeschrieben sei.

- Dazu gehört das Gelübdefasten, wenn man beim Gelübde entweder die ununterbrochene Reihenfolge oder das Unterbrechen festgelegt hat. Dann gilt das Gleiche auch im Falle eines Nachholens.

- Bei anderen Arten ist es egal, ob ununterbrochen oder nicht gefastet wird.

 

Die zehnte Art ist freiwilliges Fasten. Darunter fallen folgende Formen:

- Einen Tag fasten und einen Tag auslassen – das ist das beste Fasten.

- Fasten an sechs Tagen des Monats Schawwâl.

- Fasten an (den ersten) neun Tagen von Dhû Al-Hiddscha. Am stärksten betont wird das Fasten am Tag von Arafa (dem 9. Tag).

- Fasten im Monat Muharram. Am wichtigsten ist der Âschûrâ-Tag (der 10. Tag), wobei man zusätzlich einen Tag vorher und einen nachher fasten soll.

- Das Fasten an den meisten Tagen des Schabân.

- Fasten am Montag und Donnerstag.

- Fasten an den „weißen (d. h. hellen) Tagen“ eines jeden Monats. Das sind jeweils der 13., 14., und 15. Tag.

Für all das, was wir genannt haben, gibt es Belege aus dem Qurân und der Sunna und es kann in den Fiqh-Werken nachgeschlagen werden.

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs