Rechtsnorm für das Fasten einer Frau, die ihren Tag in ritueller Reinheit fastet und daraufhin wieder Blut ausscheidet
Fatwâ-Nummer: 27753

  • Fatwâ-Datum:25-7-2013
  • Bewertung:

Frage

Meine Frau hatte eine fünftägige Menstruation vor Beginn des Monats Ramadân. Am ersten Tag bemerkte sie, dass der Blutfluss aufgehört hatte. Daher verrichtete sie die rituelle Ganzkörperwaschung und fastete am zweiten Tag. Nachdem sie mit mir das nächtliche Gebet in der Moschee gebetet hatte, hatte sie wieder einen Blutfluss. Muss sie den Tag wiederholen? Ihre Menstruation dauert normalerweise sieben bis acht Tage.

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Gemäß der mâlikitischen und hanbalitischen Rechtsschule ist das Fasten deiner Ehefrau gültig und sie muss es nicht wiederholen, weil sie ihren Tag in ritueller Reinheit vollendet hat. Der hanbalitische Rechtsgelehrte Abdurrahmân ibn Qudâma Al-Maqdisî sagte: „Wir haben erwähnt, dass die rituelle Reinheit während der Menstruation eine richtige Reinheit ist. Wenn sie an einem Tag Blut sieht und an einem Tag Reinheit, dann fügt sie den Blutstag dem Blutstag hinzu und dies gilt als Menstruation. Und was zwischen ihnen rein bleibt, gilt als Reinheit, wie wir es erwähnt haben.“

 

Und Allâh weiß es am besten!

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