Wer während des Gebetsrufs betet, muss das Gebet nicht wiederholen Fatwâ-Nummer: 27770
- Fatwâ-Datum:23-5-2017
- Bewertung:
Muss ich das Gebet nachholen, wenn ich während des Gebetsrufs gebetet habe?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Ein Mann, der den Gebetsruf hört, muss diesem folgen und in der Gemeinschaft beten, weil das Gemeinschaftsgebet – der wahrscheinlicheren Meinung der Gelehrten gemäß – für die Männer Pflicht ist, außer ein Mann ist nach islâmischen Kriterien entschuldigt.
Wenn er einen Entschuldigungsgrund hat und während des Adhân allein betete, muss er das Gebet nicht wiederholen. Es sei denn, er findet danach eine Gebetsgemeinschaft, dann wird ihm empfohlen, sein Gebet mit der Gemeinschaft zu wiederholen.
Ist ein Muslim von dieser Pflicht befreit, soll er nicht sofort beten, wenn er den Gebetsruf hört, weil der Gebetsruf dazu dient, den Beginn der Zeit zu verkünden. Er ertönt meist genau zu Beginn der Gebetszeit. Einige Gelehrte missbilligten, genau zu der Zeit zu beten oder mit dem Gebet zu beginnen, wenn die Gebetszeit eintritt. Al-Bâdschî zitierte von Imâm Mâlik, dass dieser es verabscheute, genau zu Beginn der Gebetszeit mit dem Gebet anzufangen, sondern erst, wenn die Zeit sicher eingetreten und bereits etwas Zeit verstrichen ist.
Betet man genau zur Zeit des Gebetsrufs, versäumt man den authentisch vom Gesandten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) überlieferten Vorzug des Nachsprechens des Gebetsrufs und des anschließenden Bittgebets.
Wer jedoch während des Gebetsrufs betet, muss nichts nachholen – so Allâh will – weil er nach Eintritt der Gebetszeit gebetet hat, denn: „Der Gebetsrufer trägt die Verantwortung“, wie dies der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte. (Überliefert von Ahmad, Abû Dâwûd und At-Tirmidhî).
Und Allâh weiß es am besten!