Bindung des Gelöbnisses an den Willen Allâhs ... aus Perspektive des Fiqh Fatwâ-Nummer: 27989
- Fatwâ-Datum:7-10-2018
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Allâh hat mir durch Seine Gnade den Kauf eines Autos und eines neuen Hauses ermöglicht. Ich habe gesagt, dass ich – so Allâh will – beim Einzug in das neue Haus auf Grund des neuen Hauses und des neuen Autos ein Tier opfern werde. Dürfen wir Hausbewohner von diesem Opfertier essen und dürfen wir den Verwandten davon geben, nachdem wir einen Teil an die Bedürftigen und diejenigen, die sich darum gekümmert haben, aufgeteilt haben? Darf ich schlachten, nachdem ich das neue Haus bezogen habe? Muss die Schlachtung im neuen Haus stattfinden oder kann man das irgendwo tun?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Deine Aussage „So Allâh will – werde ich beim Einzug in das neue Haus auf Grund des neuen Hauses und des neuen Autos schlachten“ ist ein Gelöbnis, das an den Willen Allâhs gebunden ist. Die Gelehrten () haben verschiedene Meinungen darüber, ob der an den Willen Allâhs gebundene Schwur den Gelobenden von seiner Pflicht entbindet oder ob er das, was er gelobt hat, erfüllen muss und diese Einschränkung keine Bedeutung hat.
Die meisten Gelehrten, darunter die Hanafiten, die Schafiiten und die Hanbaliten, sind der Meinung, dass das Gelobte nicht bindend ist, wenn man es durch die Worte „in schâ Allah – so Allâh will“ einschränkt.
Laut Lehrmeinung der Malikiten und einer Meinung unter den Hanbaliten ist die Erfüllung des Gelöbnisses verpflichtend, selbst wenn man es mit den Worten „in schâ Allah“ einschränkt.
Dein Gelöbnis, lieber Bruder, ist bestimmt und nicht ungewiss. Daher kannst du dein Gelübde ohne Bedenken erfüllen. Es ist ebenso bedenkenlos möglich, das Gelöbnis nicht zu erfüllen, wie es die meisten Gelehrten sagen. Wenn du es erfüllst, können du und deine Familie ohne Bedenken vom Fleisch des Opfertiers essen und du kannst einen Teil an Bedürftige, Nachbarn und andere verteilen. Die Schlachtung ist sowohl in deinem neuen Haus als auch an jedem anderen Ort möglich.
Allerdings möchten wir dich darauf hinweisen, dass diese Schlachtung nur erlaubt ist, wenn die Absicht besteht, Allâh dem Erhabenen für Seine Gnade zu danken, und sich über die Vollendung des Hauses und den Kauf des Autos zu freuen.
Es ist indes verboten, wenn die Absicht darin besteht, die Dschinn vom Bewohnen des Hauses abzuhalten oder den bösen Blick abzuwehren, wie es in vielen islâmischen Ländern verbreitet ist.
Und Allâh weiß es am besten!