Es ist ungültig, das Gelöbnis zu erfüllen, bevor die Bedingung eingetreten ist Fatwâ-Nummer: 27991
- Fatwâ-Datum:7-10-2018
- Bewertung:
Ich habe einen Sohn, dem Allâh drei Kinder gewährt und die Allah danach in Seine Barmherzigkeit aufgenommen hat. Ich habe ihm Fasten gelobt, was sechs Jahre her ist, und Allâh hat ihm noch keinen Nachwuchs beschert. Darf ich noch einmal fasten, wenn Allâh ihm ein Mädchen oder einen Jungen schenkt?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wenn du gefastet hast, bevor die Bedingung eingetreten ist, nämlich die Geburt des Kindes, dann gilt dieses Fasten nicht als Erfüllung des Gelöbnisses, nachdem die Bedingung eingetreten ist.
Al-Kâsânî sagt in Badâ'i As-Sanâ'i, als er über die Arten des Gelöbnisses spricht: „Wenn es an eine Bedingung geknüpft ist, wie wenn man beispielsweise sagt ... wenn Allâh meinen Kranken genesen lässt ... oder ... wenn die und die abwesende Person kommt, dann gelobe ich Allâh, einen Monat zu fasten, zwei Rak'as zu beten, einen Dirham zu spenden etc., dann ist der Zeitpunkt für die Erfüllung der Zeitpunkt des Eintritts der Bedingung. Solange die Bedingung nicht gegeben ist, tritt die Pflicht zur Erfüllung nicht ein. Darüber besteht Konsens unter den Gelehrten. Wenn man dies tut, bevor die Bedingung gegeben ist, ist es eine freiwillige Handlung.“
Somit bist du dazu verpflichtet, noch einmal zu fasten, wenn Allâh der Erhabene deinem Sohn ein Kind beschert. Das erste Fasten gilt nicht für dieses Fasten. Wir haben so geantwortet, wie wir die Frage verstanden haben. Wenn die Frage auf etwas anderes abzielt, bitten wir darum, dies zu erläutern, damit wir sie beantworten können.
Und Allâh weiß es am besten!