Tabletten unter die Zunge eines Kranken legen Fatwâ-Nummer: 28194
- Fatwâ-Datum:5-5-2021
- Bewertung:
Wenn ein Herzkranker einen Anfall bekommt, dann legt er eine Tablette unter die Zunge. Führt solch eine Tablette dazu, dass ein Fastender sein Fasten bricht?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Einnahme dieser Tablette lässt das Fasten rechtsungültig werden, wenn etwas davon, nachdem es sich aufgelöst hat, in den Bauch oder in den Hals gelangt. Und das wird offensichtlich der Fall sein. Daher ist es nicht erlaubt, sie einzunehmen, außer wenn es notwendig ist. Und wer sie einnimmt, muss für diesen Tag einen Tag nachträglich fasten. Denn Allâh der Erhabene sagt:
„...Wer von euch jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, (soll) dann eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten)...“ (Sûra 2:184).
Und Allâh weiß es am besten!