Scheide dich nicht von deiner Ehefrau, falls sie ihr Handeln bereut und sich Allâh reuevoll zugekehrt hat!
Fatwâ-Nummer: 28258

  • Fatwâ-Datum:30-1-2019
  • Bewertung:

Frage

Ich bin verheiratet und habe vier Kinder. Meine Ehefrau betrog mich mit einem anderen Mann, indem sie sich lediglich einmal mit ihm in einem Auto traf. Als ich es herausfand, gestand sie das, was geschehen war. Allerdings schwor sie bei Allâh, dass sie den Mann weder berührte noch mit ihm schlief. Sie möchte, dass ich ihr vergebe, und schwört, dass sie Allâh den Allmächtigen und Majestätischen bereits um die Annahme ihrer aufrichtigen Reue gebeten hat. Da wir gemeinsam unschuldige Kinder haben, die keine Sünde begangen haben, sodass ich sie ihrer Mutter berauben müsste, möchte ich fragen: Soll ich ihr diese Angelegenheit vergeben oder mich von ihr scheiden?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Die Beziehung deiner Ehefrau zu einem fremden Mann ist wahrhaftig eine verwerfliche, scheußliche und ungeheure Tat, die ihr islâmrechtlich nicht erlaubt ist. Da sie dies jedoch bereut und sich Allâh in aufrichtiger Reue zugekehrt hat, ist zu sagen, dass Allâh der Hocherhabene gewiss die ehrliche Reue Seiner aufrichtigen anbetend Dienenden annimmt. Allâh der Hocherhabene drängt Seine gläubigen anbetend Dienenden zur aufrichtigen Reue und verheißt ihnen sie anzunehmen und sogar ihre schlechten Taten in gute Taten umzuwandeln. Allâh der Hocherhabene sagt: „O die ihr glaubt, kehrt zu Allâh um in aufrichtiger Reue; vielleicht wird euer Herr euch eure bösen Taten tilgen…“ (Sûra 66:8). Allâh der Hocherhabene sagt ferner: „Sag: O Meine Diener, die ihr gegen euch selbst maßlos gewesen seid, verliert nicht die Hoffnung auf Allâhs Barmherzigkeit. Gewiss, Allâh vergibt die Sünden alle. Er ist ja der Allvergebende und Barmherzige.“ (Sûra 39:53).

Wenn du also weißt, dass sie es aufrichtig bereut hat und wieder zur Vernunft gekommen ist, solltest du dich wahrhaftig nicht von ihr scheiden. Jeder Sohn Adams begeht nämlich Fehler. Und die besten Fehler Begehenden sind die Bereuenden. Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Die verhassteste erlaubte Tat bei Allâh dem Hocherhabenen ist die Scheidung.“ (Abû Dâwûd und Ibn Mâdscha). Wir weisen den geehrten Fragenden darauf hin, dass der Ausdruck Ehebetrug zu den verwerflichen Begriffen zählt, die die Feinde des Islâm in unsere Sprache eingeführt haben. Deshalb sollte der Muslim diesen Begriff nicht verwenden, da er bei den Nichtmuslimen das Begehen der Schandtat des außerehelichen Geschlechtsverkehrs bedeutet, der zu den großen Sünden zählt. Er bedeutet bei ihnen ferner jegliche unrechtmäßige Beziehung mit einer fremden Person von Seiten eines Ehepartners. Schlimmer noch ist, dass sie damit Dinge bezeichnen, die Allâh der Hocherhabene erlaubt hat, wie beispielsweise die Mehrehe. Dies bedeutet, dass die Untat des außerehelichen Geschlechtsverkehrs, wenn sie von einer nichtverheirateten Person begangen wird, bei ihnen nicht als Untreue zählt… Es bleibt einem nicht verborgen, was dies bedeutet.

Im Ergebnis ist zu sagen, dass du dich nicht von deiner Ehefrau scheiden solltest, sofern sie ihr Handeln bereut, und sich Allâh in aufrichtiger Reue zugewandt hat. Ferner sollte der Muslim keine Begriffe der Nichtmuslime verwenden.

Und Allâh weiß es am besten!

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