Es ist lediglich zu einem einzigen Zweck erlaubt, Orte der Sünde aufzusuchen Fatwâ-Nummer: 28343
- Fatwâ-Datum:31-1-2019
- Bewertung:
Ich bin mit einem religiösen jungen Mann verlobt – Al-Hamdulillâh! Auf Grund seiner Arbeit verreist er häufig in europäische und arabische Länder. Er liebt es, ans Meer zu gehen oder Schwimmbäder aufzusuchen. Sie wissen ja, dass sich dort viele nackte Menschen aufhalten. Ich möchte ihn davon überzeugen, dass das Aufsuchen derartiger Orte, an denen sich nackte Menschen aufhalten, verboten ist. Er meint jedoch, dass er seinen Blick senkt. Wie soll dies jedoch funktionieren, wenn er jedes Mal, wenn er sein Gesicht von einer Seite abwendet, die nackten Menschen auf einer anderen Seite sieht!? Dann bezichtigt er mich, kein Vertrauen zu ihm zu haben. Doch bei Allâh: Ich fürchte mich vor Allâh! Bitte helfen Sie mir, und möge Allâh Ihnen helfen!
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Zweifellos ist es für einen Muslim verpflichtend, seinen Bruder im Islâm zu beraten. Tamîm Ad-Dârî berichtete, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) dreimal sagte: „Der Islâm ist die Aufrichtigkeit!“ (Überliefert von Muslim in seiner Sammlung authentischer Hadîthe). Zweifellos ist das Aufsuchen von Orten der Sünde einzig dann erlaubt, wenn man dies mit der Absicht tut, das Gute zu gebieten und das Verwerfliche zu verbieten, da das Aufsuchen derartiger Orte ohne die Absicht, dies zu verbieten, einem das Gefühl der Zufriedenheit und des Einverständnisses mit diesen Verwerflichkeiten verleiht. Dies kann zur Folge haben, dass jeder, der sich an diesem Ort aufhält, bestraft wird, auch wenn er rechtschaffen ist. Ibn Umar berichtete: „Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) verbot zwei Formen des Essens: Das Sitzen an einem Tisch, an dem Alkohol getrunken wird, und das Essen eines Mannes, der auf seinem Bauch liegt.“ (Abû Dâwûd - Ein authentischer Hadîth). Auch At-Tirmidhî überlieferte ihn von Dschâbir . Âischa berichtete: „Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: Eine Armee wird die Ka'ba bekämpfen. Wenn sie in der Ebene al-Baydâ sind, werden alle von ihnen vom Ersten bis zum Letzten im Erdboden versinken. Ich fragte: Alle von ihnen vom Ersten bis zum Letzten werden versinken, während sich unter ihnen ihre Händler sowie Menschen befinden, die nicht zu ihnen gehören? Er erwiderte: Alle von ihnen vom Ersten bis zum Letzten werden versinken. Hierauf werden sie entsprechend ihrer Absichten wieder auferweckt.“ (Al-Buchârî). Der Hadîth-Gelehrte Ibn Hadschar sagte in seinem Werk Fath Al-Bârî: „Sie (Âischa) verstand nicht, warum die Strafe diejenigen trifft, die nicht kämpfen wollten, was ja den eigentlichen Grund für die Strafe darstellt. Daher lautete die Antwort, dass die Strafe alle trifft, da ihre jeweilige Lebensfrist abgelaufen ist und sie hiernach entsprechend ihrer Absichten auferweckt werden.“
Unser Rat an diesen Bruder ist, derartige Orte zu meiden, um seine Religiosität zu wahren und sich vor Anfechtungen zu schützen.
Du solltest ihm diese Fatwa zeigen! Er wird – so Allâh der Hocherhabene will –Nutzen daraus ziehen.
Und Allâh weiß es am besten!